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Clean Clever

Spezialreinigung · Bauendreinigung

Bauend- und Übergabereinigung

Wir bereiten Neubauten und sanierte Räume in drei Phasen auf die Übergabe vor: Grobreinigung, Feinreinigung, Übergabereinigung. Zur Übergabe bekommen Sie ein Fotoprotokoll je Raum.

Baustaub liegt nach dem letzten Gewerk in jeder Fuge, auf jedem Rahmen und in jedem Heizkörper. Wir reinigen in drei Phasen, damit der Staub nicht von einem Gewerk ins nächste getragen wird: die Grobreinigung während des Ausbaus, die Feinreinigung nach Abschluss der Gewerke und die Übergabereinigung kurz vor der Abnahme.

Zur Übergabe dokumentieren wir jeden Raum mit Fotos. Mängel aus der Abnahme bessern wir binnen 2 Werktagen nach. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Wir arbeiten für Bauunternehmen, Bauträger, Hausverwaltungen und Eigentümer, im Neubau wie nach einer Sanierung.

  • Grobreinigung während der Ausbauphase
  • Feinreinigung nach Abschluss der Gewerke
  • Übergabereinigung zum Abnahmetermin
  • Fenster, Rahmen, Glas und Schutzfolien
  • Fotoprotokoll zur Übergabe
  • Nachbesserung von Mängeln aus der Abnahme binnen 2 Werktagen

Leistungsumfang

Was dazugehört

Grobreinigung

  • Grober Schmutz, Verpackungsreste und loser Baustaub von Böden und Treppen
  • Besenrein für die nachfolgenden Gewerke

Feinreinigung

  • Böden, Türen, Zargen und Heizkörper
  • Sanitärobjekte, Fliesen und Armaturen
  • Küchen, Steckdosen und Schalter
  • Fenster, Rahmen, Falze und Glas, Schutzfolien und Aufkleber entfernen

Übergabereinigung

  • Letzte Reinigung am Tag vor oder am Tag der Abnahme
  • Fotoprotokoll je Raum
  • Treppenhaus, Aufzug und Eingangsbereich im Mehrfamilienhaus

Was wir nicht selbst machen

  • Abtransport von Bauschutt und Restmaterial gehört zur Baustelle und bleibt bei den Gewerken.
  • Ausbesserungen an Anstrich, Fugen, Fliesen oder Parkett übernehmen wir nicht. Maler, Fliesenleger und Parkettleger sind zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A Nr. 10, 42 und 46 der Handwerksordnung), dafür ist das jeweilige Gewerk zuständig.
  • Die Reinigung von Aufzugsschacht und Schachtgrube bieten wir als eigene Leistung an, gemeinsam mit der Aufzugsfirma.

Ablauf

So läuft es ab

  1. AnfrageSie schreiben oder rufen an. Anfragen, die bis 15 Uhr an einem Werktag eingehen, beantworten wir am selben Tag. Spätere Anfragen bis 12 Uhr am nächsten Werktag. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  2. Besichtigung und FestpreisWir sehen uns die Baustelle an, klären Phasen und Abnahmetermin und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis. Die Richtpreise auf der Preisseite gelten als Obergrenze für das dort beschriebene Musterobjekt.
  3. Grob- und FeinreinigungDie Termine legen wir nach dem Bauzeitenplan fest, damit wir nicht vor dem letzten Gewerk fertig sind.
  4. ÜbergabereinigungKurz vor der Abnahme reinigen wir ein letztes Mal und fotografieren jeden Raum.
  5. Abnahme und MängelMängel aus der Abnahme melden Sie uns per Telefon, E-Mail oder Formular. Mängel aus der Abnahme bessern wir binnen 2 Werktagen nach. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Nachweis

Gemacht. Belegt.

Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis. Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet. Messpunkt, Ausnahmen und der Umgang mit Fotos stehen auf der Seite Zusagen.

Alle Zusagen und Bedingungen
  • Zusage Z1: Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  • Fotoprotokoll zur Übergabe, je Raum
  • Getrennte Nachweise für Grob-, Fein- und Übergabereinigung
  • Die Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder oder Kennzeichen.

Richtpreise

Was es kostet

Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer zuerst, netto darunter. Gültig bis 31. Dezember 2026. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich nach der Besichtigung; für das beschriebene Musterobjekt ist der Richtpreis die Obergrenze.

  • Bauendreinigung

    Enthalten: Böden, Türen, Zargen, Heizkörper, Sanitär, Küche, Steckdosen und Schalter, Fotoprotokoll zur Übergabe, Anfahrt

    Außerdem: Glas 2,60 € netto je m²; mindestens 390 € netto je Auftrag

    2,62 €

    je m² Nutzfläche, inklusive 19 % USt.

    netto 2,20 €

Alle Preise, Stundensätze und Vertragsbedingungen

Abrechnung und Betriebskosten

Betriebskosten sind nach § 1 Abs. 1 BetrKV Kosten, die laufend entstehen. Eine Bauend- oder Übergabereinigung fällt einmalig an. Wir bezeichnen sie deshalb nicht als umlagefähig und rechnen sie getrennt von laufenden Leistungen ab.

Für Bauunternehmen, Bauträger und Vermieter spielt § 35a EStG keine Rolle, weil die Kosten dort Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG). Für Privathaushalte nach einer Renovierung im eigenen Haushalt: für § 35a EStG verwendbar, soweit die Voraussetzungen vorliegen. § 35a Abs. 3 EStG nennt Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, einen Neubau nennt er nicht. Wir weisen die Arbeitskosten je Position aus.

Wo wir das anbieten

Wir arbeiten in Zone 1 und 2 rund um Östringen, Hamburg und Gelnhausen mit Anfahrt im Richtpreis und darüber hinaus in Zone 3, etwa in Heilbronn, Pforzheim, Lübeck, Lüneburg, Kiel, Bremen und bundesweit, nach Angebot.

Einsatzzonen je Standort: Östringen und Hamburg.

Fragen

Häufige Fragen: Bauendreinigung

Was ist der Unterschied zwischen Grob-, Fein- und Übergabereinigung?

Die Grobreinigung entfernt groben Schmutz und losen Baustaub während des Ausbaus. Die Feinreinigung nach Abschluss der Gewerke reinigt Böden, Türen, Fenster, Sanitär und Heizkörper gründlich. Die Übergabereinigung ist der letzte Durchgang kurz vor der Abnahme, mit Fotoprotokoll je Raum.

Was passiert, wenn bei der Abnahme noch etwas auffällt?

Mängel aus der Abnahme bessern wir binnen 2 Werktagen nach. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Muss ich alle drei Phasen buchen?

Nein. Sie können einzelne Phasen buchen, zum Beispiel nur die Übergabereinigung nach einer Sanierung. Welche Phasen sinnvoll sind, klären wir bei der Besichtigung.

Nehmen Sie auch Bauschutt mit?

Nein. Abtransport von Bauschutt und Restmaterial bleibt bei den Gewerken. Wir reinigen die Flächen, sobald sie frei sind.

Kann ich die Bauendreinigung steuerlich geltend machen?

Für Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben, § 35a EStG spielt dann keine Rolle (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG). Privathaushalte können die Rechnung nach einer Renovierung im eigenen Haushalt für § 35a EStG verwenden, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Wir weisen die Arbeitskosten getrennt aus.

Weitere Leistungen: Spezialreinigung

Antwort am selben Werktag.

Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.