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Clean Clever

Spezialreinigung · Aufzugsreinigung

Aufzugsschacht- und Aufzugsreinigung

Wir reinigen Aufzugsschächte, Schachtgruben, Kabinendächer und Fahrkörbe, immer gemeinsam mit der Firma, die Ihren Aufzug betreut. Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis mit Fotos.

Im Aufzugsschacht sammeln sich über die Jahre Staub, Abrieb und Schmierrückstände. Dort kommt im Alltag niemand hin, und genau deshalb bleibt der Schmutz liegen. Wir reinigen den Schacht von der Grube bis zum Kabinendach und dokumentieren den Zustand vorher und nachher.

Schachtreinigung ist keine Arbeit, die ein Reinigungsteam allein erledigen darf. Die TRBS 3121 verlangt für Reinigungsarbeiten durch aufzugsfremdes Personal ein Reinigungskonzept und erlaubt den Zugang in den Schacht und das Verfahren des Fahrkorbs nur in Begleitung einer fachkundigen Person. Während sich der Fahrkorb bewegt, wird nicht gereinigt. Deshalb planen wir jeden Schachteinsatz mit der Firma, die Ihren Aufzug wartet. Aus der Praxis kennen wir die Zusammenarbeit mit den Servicetechnikern von Herstellern wie Schindler oder Haushahn.

Für Aufzugsbauer und Bauträger übernehmen wir die Endreinigung neuer Aufzugsanlagen vor der Übergabe. Den Fahrkorb reinigen wir auf Wunsch auch regelmäßig im Rahmen der Treppenhausreinigung.

  • Schachtwände, Schachttüren von innen, Kabinendach und Schachtgrube
  • Staub und Schmierrückstände mit Absaugtechnik entfernen
  • Fahrkorb und Schachttüren innen und außen
  • Endreinigung neuer Aufzugsanlagen für Aufzugsbauer und Bauträger
  • Schachtreinigung nur mit Ihrer Aufzugsfirma, nach Reinigungskonzept
  • Fotoprotokoll zu jedem Einsatz

Leistungsumfang

Was dazugehört

Schacht

  • Schachtwände und Schachttüren von innen
  • Kabinendach und Anbauteile, soweit von der Aufzugsfirma freigegeben
  • Schachtgrube: Staub, Abrieb, Schmierrückstände und Fremdkörper
  • Absaugen mit Industriesauger statt Aufwirbeln

Fahrkorb und Zugänge

  • Fahrkorb: Wände, Boden, Decke, Spiegel und Bedientableau
  • Türschwellen der Schachttüren
  • Schachttüren von außen auf allen Haltestellen

Neue Anlagen

  • Endreinigung nach der Montage, vor Abnahme und Übergabe
  • Baustaub aus Schacht, Grube und Fahrkorb entfernen
  • Schutzfolien und Montagereste im Fahrkorb entfernen

Was wir nicht selbst machen

  • Das Verfahren des Fahrkorbs und die Begleitung im Schacht übernimmt eine fachkundige Person Ihrer Aufzugsfirma, wie es die TRBS 3121 Nr. 3.4.2 verlangt. Die Aufzugsfirma rechnet ihren Einsatz direkt mit Ihnen ab.
  • Wartung, Reparatur und Einstellarbeiten an der Aufzugstechnik bleiben bei Ihrer Aufzugsfirma.
  • Haupt- und Zwischenprüfungen führt nur eine zugelassene Überwachungsstelle durch (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.1 und 4.3). Wir prüfen nicht.
  • Personenbefreiung aus Aufzügen bieten wir nicht an. Dafür braucht es besonders eingewiesene Personen, und die Zeit bis zum Eintreffen soll eine halbe Stunde nicht überschreiten (TRBS 3121 Nr. 3.7.2 Abs. 7). Das können wir heute nicht an allen drei Standorten zusagen.
  • Die Entsorgung ölhaltiger Rückstände ist im Richtpreis nicht enthalten und wird nach Menge getrennt ausgewiesen.

Ablauf

So läuft es ab

  1. AnfrageSie schreiben oder rufen an. Anfragen, die bis 15 Uhr an einem Werktag eingehen, beantworten wir am selben Tag. Spätere Anfragen bis 12 Uhr am nächsten Werktag. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  2. Besichtigung und FestpreisWir sehen uns Anlage, Schachtgrube und Zugänge an und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis. Die Richtpreise auf der Preisseite gelten als Obergrenze für das dort beschriebene Musterobjekt.
  3. Abstimmung mit der AufzugsfirmaWir legen mit Ihnen und Ihrer Aufzugsfirma das Reinigungskonzept und den Termin fest. Vor dem ersten Einsatz werden unsere Mitarbeiter für Ihre Anlage unterwiesen, mit Nachweis.
  4. ReinigungDer Aufzug ist für die Dauer der Arbeiten außer Betrieb. Der Fahrkorb wird nur von der fachkundigen Person bewegt, und während er fährt, wird nicht gereinigt.
  5. NachweisSie erhalten das Protokoll mit Fotos. Mängel, die uns im Schacht auffallen, melden wir Ihnen und der Aufzugsfirma.

Nachweis

Gemacht. Belegt.

Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis. Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet. Messpunkt, Ausnahmen und der Umgang mit Fotos stehen auf der Seite Zusagen.

Alle Zusagen und Bedingungen
  • Zusage Z1: Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  • Fotos vorher und nachher von Schachtgrube, Kabinendach und Schachtwänden
  • Name der Aufzugsfirma und der begleitenden Person
  • Gefundene Fremdkörper und Auffälligkeiten mit Foto
  • Die Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder oder Kennzeichen.

Richtpreise

Was es kostet

Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer zuerst, netto darunter. Gültig bis 31. Dezember 2026. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich nach der Besichtigung; für das beschriebene Musterobjekt ist der Richtpreis die Obergrenze.

  • Aufzugsschacht, Seilaufzug bis 6 Haltestellen

    Enthalten: Schachtwände, Schachttüren von innen, Kabinendach, Schachtgrube, Absaugtechnik, Fotoprotokoll, Anfahrt Zone 1 und 2

    Außerdem: jede weitere Haltestelle 45 € netto; Begleitung durch Ihre Aufzugsfirma rechnet diese direkt ab; ölhaltige Rückstände nach Menge

    ab 702,10 €

    je Schacht, inklusive 19 % USt.

    netto 590,00 €

Alle Preise, Stundensätze und Vertragsbedingungen

Abrechnung und Betriebskosten

Die Kosten der Reinigung der Aufzugsanlage nennt § 2 Nr. 7 BetrKV ausdrücklich, die Säuberung des Fahrkorbs § 2 Nr. 9 BetrKV. Betriebskosten sind nach § 1 Abs. 1 BetrKV aber nur Kosten, die laufend entstehen; ob eine einmalige Schachtreinigung dazu zählt, ist im Einzelfall zu prüfen. Umlagefähig im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags. Wir weisen Schacht und Fahrkorb auf der Rechnung getrennt aus.

Für § 35a EStG verwendbar, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Die Anlage 1 zum BMF-Schreiben nennt die Schachtreinigung nicht eigens und führt bei Fahrstuhlkosten Wartung und Reparatur als begünstigt, Betriebskosten dagegen als nicht begünstigt. Klären Sie die Einordnung deshalb mit Ihrer Steuerberatung. Das betrifft nur Privathaushalte, also Mieter und selbstnutzende Eigentümer. Wir weisen die Arbeitskosten je Position aus.

Wo wir das anbieten

Wir arbeiten in Zone 1 und 2 rund um Östringen, Hamburg und Gelnhausen mit Anfahrt im Richtpreis und darüber hinaus in Zone 3, etwa in Heilbronn, Pforzheim, Lübeck, Lüneburg, Kiel, Bremen und bundesweit, nach Angebot.

Einsatzzonen je Standort: Östringen und Hamburg.

Fragen

Häufige Fragen: Aufzugsreinigung

Warum geht Schachtreinigung nur mit der Aufzugsfirma?

Die TRBS 3121 Nr. 3.4.2 erlaubt den Zugang in den Schacht und das Verfahren des Fahrkorbs für Reinigungsarbeiten nur in Begleitung einer fachkundigen Person. Außerdem verlangt sie ein Reinigungskonzept. Deshalb planen wir jeden Schachteinsatz mit der Firma, die Ihren Aufzug betreut.

Ist der Aufzug während der Reinigung außer Betrieb?

Ja. Während sich der Fahrkorb bewegt, darf nicht gereinigt werden, und im Schacht arbeiten wir nur bei stehendem Fahrkorb. Den Termin stimmen wir mit Ihnen und der Aufzugsfirma ab, auf Wunsch in nutzungsarmen Zeiten.

Wie oft wird ein Aufzug geprüft, und hat das mit der Reinigung zu tun?

Die Hauptprüfung macht eine zugelassene Überwachungsstelle. Die Frist legt der Betreiber fest, sie darf zwei Jahre nicht überschreiten (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.1). In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen ist eine Zwischenprüfung fällig, ebenfalls durch eine zugelassene Überwachungsstelle (Nr. 4.3). Als fristgerecht gilt eine Prüfung, die spätestens zwei Monate nach dem Fälligkeitstermin stattfindet (§ 14 Abs. 5 Satz 6 BetrSichV). Die Prüfung macht nicht Clean Clever. Auf Wunsch legen wir die Reinigung zeitlich vor einen Prüftermin.

Reinigen Sie auch neue Aufzugsanlagen vor der Übergabe?

Ja. Für Aufzugsbauer und Bauträger entfernen wir Baustaub und Montagereste aus Schacht, Grube und Fahrkorb, abgestimmt auf den Abnahmetermin und mit Fotoprotokoll.

Was kostet eine Aufzugsschachtreinigung?

Richtpreise je Schacht und je weiterer Haltestelle stehen auf der Preisseite. Nach der Besichtigung bekommen Sie einen schriftlichen Festpreis. Den Einsatz der Aufzugsfirma rechnet diese direkt mit Ihnen ab.

Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?

§ 2 Nr. 7 BetrKV nennt die Kosten der Reinigung der Aufzugsanlage ausdrücklich als Betriebskosten, § 2 Nr. 9 BetrKV die Säuberung des Fahrkorbs. Betriebskosten sind aber nur Kosten, die laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV); bei einer einmaligen Schachtreinigung ist das im Einzelfall zu prüfen. Umlagefähig im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags.

Weitere Leistungen: Spezialreinigung

Antwort am selben Werktag.

Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.