Gebäudeservice · Treppenhausreinigung
Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung
Treppenhaus, Keller und Gemeinschaftsflächen an festen Reinigungstagen, dazu Büro- und Gewerbereinigung. Zu jeder Reinigung ein Nachweis mit Uhrzeit und Foto.
Eine häufige Klage über Treppenhausreinigung ist, dass sie unregelmäßig oder unvollständig erledigt wird und niemand es belegen kann. Wir reinigen an festen Tagen nach einem Leistungsverzeichnis und dokumentieren jede Reinigung mit Uhrzeit, erledigten Punkten und Foto.
Das Leistungsverzeichnis gliedern wir nach den Bereichen, die § 2 Nr. 9 BetrKV für die Gebäudereinigung nennt: Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und der Fahrkorb des Aufzugs. So erkennt Ihre Verwaltung auf einen Blick, welche Leistung zu welchem Bereich gehört.
Für Büros, Praxen, Läden und Gewerbeflächen stellen wir das Verzeichnis nach Räumen und Intervallen zusammen, von der täglichen Unterhaltsreinigung bis zur wöchentlichen Runde.
- Zusage Z6: Jedes Objekt hat feste Reinigungstage. Fällt ein Termin aus, holen wir ihn binnen 2 Werktagen nach. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
- Leistungsverzeichnis gegliedert wie § 2 Nr. 9 BetrKV
- Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb
- Büro-, Praxis- und Gewerbereinigung
- Nachweis mit Foto je Reinigung
Leistungsumfang
Was dazugehört
Gemeinschaftsflächen im Wohnhaus
- Zugänge und Eingangsbereich, Briefkastenanlage, Klingeltableau
- Flure und Treppen: Stufen, Podeste, Geländer, Handläufe, Türen, Lichtschalter
- Keller, Bodenräume und Waschküchen im vereinbarten Intervall
- Fahrkorb des Aufzugs: Boden, Wände, Spiegel, Bedienfeld
- Glas an Haustür und Treppenhausfenstern innen, im vereinbarten Intervall
Büro und Gewerbe
- Arbeitsplätze, Böden, Sanitärräume, Küchen und Sozialräume
- Leeren der Abfallbehälter, Nachfüllen von Verbrauchsmaterial nach Absprache
- Eingangs- und Kundenbereiche
- Intervalle von täglich bis wöchentlich
Vereinbarung
- Zusage Z6: Jedes Objekt hat feste Reinigungstage. Fällt ein Termin aus, holen wir ihn binnen 2 Werktagen nach. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
- Leistungsverzeichnis mit Intervall je Bereich als Anlage zum Vertrag
- Grundreinigung als eigene Leistung nach Bedarf
Was wir nicht selbst machen
- Reinigung im Schacht des Aufzugs: Das ist Spezialreinigung und läuft nur gemeinsam mit Ihrer Aufzugsfirma. Den Fahrkorb reinigen wir im Rahmen der Treppenhausreinigung.
- Ungezieferbekämpfung: gehört zwar zu § 2 Nr. 9 BetrKV, machen wir aber nicht selbst. Wir vermitteln einen Schädlingsbekämpfer.
- Reinigung innerhalb von Mietwohnungen: nur als eigener Auftrag des Mieters oder Eigentümers.
Ablauf
So läuft es ab
- AnfrageSie nennen Etagen, Bereiche und gewünschtes Intervall. Wir antworten nach der Zusage Z5.
- BesichtigungWir sehen uns Böden, Keller und Nebenräume an und schlagen Intervalle je Bereich vor.
- Leistungsverzeichnis und FestpreisSie bekommen das Verzeichnis nach Bereichen und einen Festpreis mit festen Reinigungstagen.
- Laufende ReinigungReinigung an den vereinbarten Tagen, Nachweis je Reinigung, Monatsübersicht je Objekt.
Nachweis
Gemacht. Belegt.
Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis. Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet. Messpunkt, Ausnahmen und der Umgang mit Fotos stehen auf der Seite Zusagen.
Alle Zusagen und Bedingungen- Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
- Je Reinigung: Bereiche nach Leistungsverzeichnis abgehakt, Foto von Treppenhaus und Eingang
- Bei Keller, Bodenräumen und Waschküchen: Foto im jeweiligen Intervall
- Vermerk bei fehlendem Zugang oder Hindernissen, etwa abgestellten Gegenständen
- Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder, Kennzeichen und kein Wohnungsinneres. Wir bewahren Nachweise bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Einsatzjahr auf, also höchstens rund 48 Monate. So lange sind Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) und Schadensersatzansprüche, etwa nach einem Sturz, möglich (§§ 195, 199 BGB). Danach löschen wir sie. Ist ein Schaden gemeldet, löschen wir erst nach dessen Abschluss.
Richtpreise
Was es kostet
Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer zuerst, netto darunter. Gültig bis 31. Dezember 2026. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich nach der Besichtigung; für das beschriebene Musterobjekt ist der Richtpreis die Obergrenze.
Treppenhaus, 4 Etagen, wöchentlich
Enthalten: Treppenläufe, Podeste und Flure fegen und wischen, Geländer, Handläufe, Türen und Lichtschalter feucht wischen, Eingang und Briefkästen, Nachweis je Reinigung, Anfahrt
178,29 €
im Monat, inklusive 19 % USt.
netto 149,82 €
Abrechnung und Betriebskosten
Die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile ist Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV. Wir weisen sie getrennt je Objekt aus, umlagefähig im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags. Grundreinigungen und Reinigung von Büro- oder Gewerbeflächen stehen auf eigenen Positionen.
Hausreinigung steht in Anlage 1 des BMF-Schreibens als haushaltsnahe Dienstleistung. Mieter und Wohnungseigentümer können ihren Anteil über die Nebenkostenabrechnung oder die Jahresabrechnung nachweisen; wir weisen dafür die Arbeitskosten je Position aus. Für § 35a EStG verwendbar, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Ein Steuerhinweis betrifft nur Privathaushalte, also Mieter und selbstnutzende Eigentümer. Für Gewerbe und für vermietete Einheiten sind die Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten, § 35a EStG spielt dort keine Rolle.
Fragen
Häufige Fragen: Treppenhausreinigung
Was passiert, wenn ein Reinigungstermin ausfällt?
Unsere Zusage Z6: Jedes Objekt hat feste Reinigungstage. Fällt ein Termin aus, holen wir ihn binnen 2 Werktagen nach. Ein nicht nachgeholter Termin wird nicht berechnet. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
Woran sehe ich, dass gereinigt wurde?
Zu jeder Reinigung bekommen Sie einen Nachweis mit Datum, Uhrzeit von und bis, erledigten Punkten und mindestens einem Foto, dazu eine Monatsübersicht je Objekt.
Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?
Die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile nennt § 2 Nr. 9 BetrKV ausdrücklich: Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und den Fahrkorb des Aufzugs. Umlagefähig ist sie im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags.
Reinigen Sie auch Büros und Praxen?
Ja. Für Büros, Praxen, Läden und Gewerbeflächen stellen wir ein Leistungsverzeichnis nach Räumen und Intervallen zusammen und dokumentieren jede Reinigung genauso wie im Wohnhaus.
Wie wird der Preis berechnet?
Für Treppenhäuser mit einem Grundbetrag je Reinigung und einem Betrag je Etage, für Gewerbe nach Fläche und Aufwand. Richtpreise und einen Rechner finden Sie auf der Preisseite.
Quellen
Weitere Leistungen: Gebäudeservice
Antwort am selben Werktag.
Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.