Notdienst
Notfall im Gebäude
Wasserschaden, eingeschlagene Scheibe, Tür lässt sich nicht mehr schließen: Wir sichern, stellen Wasser ab und holen den passenden Fachbetrieb.
Zuerst prüfen
Wann Sie nicht uns anrufen
Personen im Aufzug eingeschlossen
Wer eingeschlossen ist, drückt den Notrufknopf im Fahrkorb. Er verbindet mit dem Aufzugsnotdienst, der die Befreiung übernimmt. Von außen erreichen Sie diesen Notdienst über den Betreiber, etwa Ihre Hausverwaltung. Wir befreien keine Personen aus Aufzügen.
Brand oder Lebensgefahr
Sofort die 112 anrufen. Muss das Gebäude danach gesichert werden, rufen Sie uns.
112 anrufenGasgeruch
Gebäude verlassen, keine Schalter betätigen und von draußen den Entstörungsdienst des Gasnetzbetreibers und die 112 anrufen. Arbeiten an Gas machen wir nicht.
112 anrufen
Unsere Zusage
Notdienst in 60 Minuten
Die Notdienstnummer ist rund um die Uhr erreichbar. In Zone 1 ist jemand binnen 60 Minuten vor Ort.
- Für wen
- Vertragskunden mit Notdienstmodul in Zone 1
- Gemessen
- Anruf auf der Notdienstnummer bis Ankunft laut Protokoll.
- Wenn wir später kommen
- Die Anfahrt und die Zuschläge nach Uhrzeit entfallen.
Ausnahmen
- amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes der Stufen 3 und 4 für das Einsatzgebiet
- anhaltender starker Schneefall, solange Räumen zwecklos ist (einzelne Satzungen, etwa Wiesloch § 7 Abs. 3, setzen die Pflicht dann ausdrücklich aus)
- kein Zugang zum Objekt, etwa bei verschlossenen Türen oder zugeparkten Flächen
- höhere Gewalt
Im Einsatz
Was wir im Notfall tun und was nicht
Was wir tun
- Erstsicherung und Absperren der Gefahrenstelle
- Wasser abstellen, Wasser auffangen und aufnehmen
- Notverglasung oder Notverschluss durch einen Glaserbetrieb organisieren
- Fachbetrieb rufen, einweisen, Zugang sichern
- Information an Ihre Verwaltung mit Fotos
Was wir nicht tun
- Personenbefreiung aus Aufzügen: Die übernimmt der Notdienst der Aufzugsanlage, erreichbar über den Notruf im Fahrkorb. Hilfeleistende sind nach TRBS 3121 besonders eingewiesene Personen, befähigte Personen oder Fachkräfte von Aufzugsfirmen, und die Zeit von der Meldung bis zum Eintreffen soll eine halbe Stunde nicht überschreiten (Nr. 3.7.2 Abs. 7 Nr. 9 und 10).
- Elektroarbeiten: nur durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht (DGUV Vorschrift 3, § 3 Abs. 1). Wir rufen einen eingetragenen Elektrobetrieb.
- Arbeiten an Gasleitungen und Gasgeräten: machen wir nicht. Bei Gasgeruch das Gebäude verlassen und von draußen den Entstörungsdienst des Gasnetzbetreibers und die 112 anrufen.
- Reparaturen von Sanitär, Heizung oder Dach: durch eingetragene Fachbetriebe, die wir rufen und einweisen.
- Zusage zur Ankunftszeit in Zone 2: gibt es nicht. In Zone 3 bieten wir keinen Notdienst an, dort nur Spezialreinigung.
Zone 1
Wo der Notdienst gilt
Die Zusage zur Ankunftszeit gilt nur für Vertragskunden mit Notdienstmodul in Zone 1, also in diesen Orten. In Zone 2 gibt es Gebäudeservice ohne Notdienstzusage.
Rund um Östringen
- Östringen mit Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg
- Angelbachtal
- Rauenberg
- Bad Schönborn
- Kronau
- Wiesloch
- Walldorf
- Ubstadt-Weiher
- Sinsheim
- Hockenheim
- Waghäusel
- Bruchsal
Rund um Hamburg
- Bramfeld
- Barmbek
- Wandsbek
- Rahlstedt
- Volksdorf
- Poppenbüttel
- Winterhude
- Eppendorf
- Ahrensburg
Rund um Gelnhausen
- Gelnhausen mit Hailer, Haitz, Höchst, Meerholz und Roth
- Gründau
- Linsengericht
- Biebergemünd
- Langenselbold
- Hasselroth
- Wächtersbach
- Freigericht
- Bad Orb
- Bad Soden-Salmünster
- Erlensee
- Bruchköbel
- Hanau
- Rodenbach
Noch kein Vertrag
Sie sind noch nicht Kunde?
Dann erreichen Sie uns zur Bürozeit, Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr, unter 0152 53391325. Eine Zusage zur Ankunftszeit gibt es dann nicht, sie gilt nur für Vertragskunden mit Notdienstmodul in Zone 1.