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Gebäudeservice · Tonnenservice

Müllplatz- und Tonnenservice

Tonnen rausstellen und reinholen, Müllplatz sauber halten, Fehlwürfe nachsortieren. Was wir anbieten, richtet sich danach, was der Entsorger vor Ort schon selbst macht.

Ob sich ein Tonnenservice lohnt, hängt davon ab, was der öffentliche Entsorger schon leistet. Im Landkreis Karlsruhe müssen die Tonnen nach der Abfallwirtschaftssatzung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Gehwegrand stehen und nach der Entleerung unverzüglich von der öffentlichen Fläche entfernt werden (§ 18 Abs. 4). Vom Grundstück abgeholt werden nur Großbehälter (§ 18 Abs. 5). Dort übernehmen wir das Rausstellen und Reinholen als eigene Leistung.

Im Rhein-Neckar-Kreis bietet die AVR auf Antrag selbst einen Vollservice an, der die Tonnen vom Standplatz holt und zurückstellt (Abfallwirtschaftssatzung § 18 Abs. 2). Dort bieten wir das Rausstellen nur im Paket an, etwa mit Standplatzpflege oder dem Winterdienst auf dem Transportweg, den die AVR für den Vollservice verlangt.

In Hamburg bietet die Stadtreinigung den Transport der Tonnen gegen Gebühr selbst an, bei Gefäßen ab 500 Liter ist ein Transportweg bis 25 Meter bereits in der Entsorgungsgebühr enthalten. 240-Liter-Tonnen über zwei und mehr Stufen transportiert sie nicht. Dort liegt unser Schwerpunkt auf der Pflege des Müllplatzes, der Kontrolle von Fehlwürfen und der Organisation von Sperrmüll; Rausstellen nur dort, wo die Stadtreinigung nicht transportiert.

  • Landkreis Karlsruhe: Rausstellen bis 6 Uhr und Reinstellen nach der Leerung
  • Rhein-Neckar-Kreis: nur im Paket mit Müllplatzpflege oder Winterdienst
  • Hamburg: Müllplatzpflege, Fehlwurfkontrolle, Sperrmüll organisieren
  • Biotonne erst nach der Leerung zurück
  • Nachweis je Abfuhrtag

Leistungsumfang

Was dazugehört

Landkreis Karlsruhe

  • Rausstellen am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr an den Gehwegrand, Deckelöffnung zur Fahrbahn
  • Reinstellen nach der Leerung
  • Biotonne erst nach erfolgter Leerung zurück, weil sich Touren laut AWB etwa witterungsbedingt verspäten können
  • Für alle Abfuhrarten nach dem Abfuhrkalender

Rhein-Neckar-Kreis

  • Rausstellen und Reinholen nur im Paket mit Müllplatzpflege, Tonnenreinigung oder Winterdienst
  • Winterdienst auf dem Transportweg, den die AVR für ihren Vollservice schnee- und eisfrei verlangt
  • Rausstellen dort, wo die AVR den Vollservice ablehnt, etwa bei Stufen oder einer Steigung über 5 Prozent

Hamburg

  • Müllplatz sauber halten, Beistellungen beseitigen
  • Fehlwurfkontrolle und Nachsortieren
  • Sperrmüll über die Stadtreinigung bestellen und bereitstellen
  • Rausstellen nur, wo die Stadtreinigung nicht transportiert, etwa 240-Liter-Tonnen über zwei und mehr Stufen

Überall

  • Müllplatz und Tonnenstandplatz reinigen
  • Behälter reinigen nach Absprache
  • Richtpreise auf der Preisseite

Was wir nicht selbst machen

  • Abfuhr und Entsorgung: Das bleibt Aufgabe des öffentlichen Entsorgers, die Gebühren zahlen Sie weiter direkt.
  • Rausstellen als Einzelleistung im Rhein-Neckar-Kreis und in Hamburg dort, wo der Entsorger selbst transportiert: Gegen dessen Gebühr können wir nicht sinnvoll anbieten.
  • Sperrmüllabfuhr: Die übernimmt die Stadtreinigung oder der Entsorger vor Ort. Wir bestellen und stellen bereit.

Ablauf

So läuft es ab

  1. AnfrageSie nennen Objekt, Zahl und Art der Tonnen und den Standplatz. Wir antworten nach der Zusage Z5.
  2. BesichtigungWir prüfen Standplatz, Transportweg, Stufen und Abfuhrkalender und sagen Ihnen, ob sich der Service bei Ihrem Entsorger lohnt.
  3. AngebotFestpreis im Monat mit allen Abfuhrarten und Pflege des Standplatzes nach Absprache.
  4. Laufender DienstRausstellen und Reinholen nach Abfuhrkalender, Nachweis je Abfuhrtag.

Nachweis

Gemacht. Belegt.

Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis. Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet. Messpunkt, Ausnahmen und der Umgang mit Fotos stehen auf der Seite Zusagen.

Alle Zusagen und Bedingungen
  • Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  • Je Abfuhrtag: Uhrzeit des Rausstellens mit Foto am Gehwegrand, Uhrzeit des Reinstellens
  • Bei Müllplatzpflege: Foto vorher und nachher
  • Vermerk bei Fehlwürfen oder nicht geleerten Tonnen
  • Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder, Kennzeichen und kein Wohnungsinneres. Wir bewahren Nachweise bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Einsatzjahr auf, also höchstens rund 48 Monate. So lange sind Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) und Schadensersatzansprüche, etwa nach einem Sturz, möglich (§§ 195, 199 BGB). Danach löschen wir sie. Ist ein Schaden gemeldet, löschen wir erst nach dessen Abschluss.

Richtpreise

Was es kostet

Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer zuerst, netto darunter. Gültig bis 31. Dezember 2026. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich nach der Besichtigung; für das beschriebene Musterobjekt ist der Richtpreis die Obergrenze.

  • Tonnenservice Landkreis Karlsruhe, bis 4 Tonnen

    Enthalten: Rausstellen bis 6 Uhr am Abfuhrtag und Reinstellen nach der Leerung für alle Abfuhrarten, Nachweis je Abfuhrtag, Anfahrt

    Außerdem: jede weitere Tonne 4 € netto im Monat

    46,41 €

    im Monat, inklusive 19 % USt.

    netto 39,00 €

Alle Preise, Stundensätze und Vertragsbedingungen

Abrechnung und Betriebskosten

§ 2 Nr. 8 BetrKV zählt zur Müllbeseitigung neben den Gebühren auch die „Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“. Ob der Tonnenservice darunter fällt, nennt die Verordnung nicht ausdrücklich. Wir weisen ihn deshalb getrennt je Objekt aus, damit Ihre Verwaltung ihn im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags zuordnen kann.

Anlage 1 des BMF-Schreibens nennt den Tonnenservice nicht eigens; Müllabfuhr und Sperrmüllabfuhr führt sie als nicht begünstigt. Wir weisen die Arbeitskosten getrennt aus, geben aber keine Zusage zur Steuerermäßigung. Ein Steuerhinweis betrifft nur Privathaushalte, also Mieter und selbstnutzende Eigentümer. Für Gewerbe und für vermietete Einheiten sind die Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten, § 35a EStG spielt dort keine Rolle.

Wo wir das anbieten

Rausstellen und Reinholen als eigene Leistung im Landkreis Karlsruhe innerhalb von Zone 1 und Zone 2, im Rhein-Neckar-Kreis nur im Paket, in Hamburg Müllplatzpflege in Zone 1 und Zone 2.

Einsatzzonen je Standort: Östringen und Hamburg.

Fragen

Häufige Fragen: Tonnenservice

Bis wann müssen die Tonnen im Landkreis Karlsruhe draußen stehen?

Nach § 18 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Gehwegrand, und nach der Entleerung sind sie unverzüglich von der öffentlichen Fläche zu entfernen. Genau das übernehmen wir.

Warum holen Sie die Biotonne nicht zu einer festen Uhrzeit rein?

Der AWB bittet, die Biotonne stehen zu lassen, bis sie geleert ist, weil sich Touren etwa witterungsbedingt verspäten können. Wir stellen sie deshalb erst nach der Leerung zurück.

Warum bieten Sie im Rhein-Neckar-Kreis kein reines Rausstellen an?

Die AVR bietet dort auf Antrag selbst einen Vollservice an. Wir übernehmen das Rausstellen nur zusammen mit anderen Leistungen oder dort, wo die AVR den Vollservice ablehnt, etwa bei Stufen.

Was machen Sie in Hamburg?

Die Stadtreinigung bietet den Transport der Tonnen gegen Gebühr selbst an. Wir halten den Müllplatz sauber, kontrollieren Fehlwürfe, organisieren Sperrmüll und stellen nur dort raus, wo die Stadtreinigung nicht transportiert, etwa bei 240-Liter-Tonnen über zwei und mehr Stufen.

Was kostet der Tonnenservice?

Im Landkreis Karlsruhe gibt es einen Monatspreis für bis zu vier Tonnen und einen Aufpreis je weitere Tonne. Richtpreise finden Sie auf der Preisseite.

Antwort am selben Werktag.

Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.