Zusagen
Zusagen mit Folge
Jede Zusage hat einen Messpunkt und eine Folge, wenn wir sie nicht einhalten. Die Zusagen sind Bestandteil unserer Verträge und gelten im jeweils genannten Geltungsbereich.
Zusagen
Die Zusagen im Einzelnen
Was wir zusagen, woran es gemessen wird und was passiert, wenn wir es nicht einhalten.
Zusage Z1
Nachweis zu jedem Einsatz
Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt.
- Messpunkt
- Nachweis liegt spätestens am Folgetag vor.
- Folge bei Verstoß
- Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet.
- Geltungsbereich
- alle laufenden Leistungen und Einzelaufträge
Zusage Z2
Mängelmeldung mit Rückmeldung
Auf jede Mängelmeldung bekommt die meldende Person binnen 4 Stunden innerhalb der Bürozeit eine Rückmeldung. Binnen 2 Werktagen ist der Mangel behoben oder ein fester Termin vereinbart.
- Messpunkt
- Zeitstempel des Eingangs per Telefon, E-Mail oder Formular.
- Folge bei Verstoß
- 25 € Gutschrift je verspäteter Meldung.
- Geltungsbereich
- Vertragskunden im Gebäudeservice, Zone 1 und 2
Zusage Z3
Notdienst in 60 Minuten
Die Notdienstnummer ist rund um die Uhr erreichbar. In Zone 1 ist jemand binnen 60 Minuten vor Ort.
- Messpunkt
- Anruf auf der Notdienstnummer bis Ankunft laut Protokoll.
- Folge bei Verstoß
- Die Anfahrt und die Zuschläge nach Uhrzeit entfallen.
- Geltungsbereich
- Vertragskunden mit Notdienstmodul in Zone 1
Zusage Z4
Winterdienst bis 7 Uhr
Gehwege sind montags bis freitags bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut, samstags, sonn- und feiertags bis zur Uhrzeit der örtlichen Satzung. Bei neuem Schnee oder neuer Glätte kontrollieren wir nach, bis die Pflicht laut Satzung endet. Zu jedem Einsatz gibt es ein Protokoll mit Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes.
- Messpunkt
- Uhrzeit im Einsatzprotokoll.
- Folge bei Verstoß
- Der Einsatz wird nicht berechnet, bei Saisonpauschale schreiben wir 3 % der Pauschale je verspätetem Tag gut.
- Geltungsbereich
- Winterdienstkunden in Zone 1 und 2
Zusage Z5
Antwort am selben Werktag
Anfragen, die bis 15 Uhr an einem Werktag eingehen, beantworten wir am selben Tag. Spätere Anfragen bis 12 Uhr am nächsten Werktag.
- Messpunkt
- Zeitstempel des Eingangs.
- Folge bei Verstoß
- Noch kein Vertrag, deshalb keine Gutschrift. Wir veröffentlichen einmal im Jahr, wie oft wir die Zusage eingehalten haben.
- Geltungsbereich
- alle Anfragen
Zusage Z6
Feste Reinigungstage
Jedes Objekt hat feste Reinigungstage. Fällt ein Termin aus, holen wir ihn binnen 2 Werktagen nach.
- Messpunkt
- Vereinbarter Reinigungstag laut Leistungsverzeichnis.
- Folge bei Verstoß
- Ein nicht nachgeholter Termin wird nicht berechnet.
- Geltungsbereich
- laufende Reinigung
Ausnahmen
In diesen Fällen setzen die Zusagen aus. Wir vermerken die Ausnahme im Protokoll des Einsatzes.
- amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes der Stufen 3 und 4 für das Einsatzgebiet
- anhaltender starker Schneefall, solange Räumen zwecklos ist (einzelne Satzungen, etwa Wiesloch § 7 Abs. 3, setzen die Pflicht dann ausdrücklich aus)
- kein Zugang zum Objekt, etwa bei verschlossenen Türen oder zugeparkten Flächen
- höhere Gewalt
Umgang mit Fotos
- Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder, Kennzeichen und kein Wohnungsinneres.
- Wir bewahren Nachweise bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Einsatzjahr auf, also höchstens rund 48 Monate. So lange sind Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) und Schadensersatzansprüche, etwa nach einem Sturz, möglich (§§ 195, 199 BGB). Danach löschen wir sie. Ist ein Schaden gemeldet, löschen wir erst nach dessen Abschluss.
- Unsere Beschäftigten wissen, dass zu jedem Einsatz Zeitstempel und Fotos entstehen.
Mehr zur Verarbeitung Ihrer Daten steht in der Datenschutzerklärung.
Vertragsbedingungen
- Keine Mindestlaufzeit. Laufende Verträge sind mit einem Monat Frist zum Monatsende kündbar.
- Winterdienst buchen Sie je Saison, vom 1. November bis 31. März.
- Preise ändern sich nur, wenn sich der Branchenmindestlohn oder der gesetzliche Mindestlohn ändert, und höchstens um die prozentuale Lohnerhöhung.
- Wir kündigen jede Anpassung sechs Wochen vorher an. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht.
- Sinkt ein Mindestlohn, sinkt der Preis entsprechend.
Die Zusagen auf dieser Seite sind Bestandteil unserer Verträge. Maßgeblich ist der Wortlaut im Vertrag.
Antwort am selben Werktag.
Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.