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Clean Clever

Spezialreinigung · Brandschutzreinigung

Vorsorgliche Brandschutzreinigung

Staub und Schmierrückstände im Aufzugsschacht sind Brandlast, und der Schacht verbindet alle Geschosse. Wir entfernen diese Ablagerungen vom Schachtkopf bis zur Grube und belegen jedes Bauteil mit Fotos.

Staub, Faserabrieb und Schmierrückstände, die sich über Jahre im Aufzugsschacht ablagern, sind brennbar. Sie sind Brandlast an einer Stelle, die alle Geschosse eines Gebäudes miteinander verbindet. Die vorsorgliche Brandschutzreinigung entfernt diese Ablagerungen gründlicher als eine normale Schachtreinigung: zusätzlich Schachtkopf und Maschinenraum, mit staubbindender Feinreinigung und einem Fotoprotokoll je Bauteil.

Wir behaupten keine Normpflicht, die wir nicht belegen können. Eine feste Reinigungsfrist für den Aufzugsschacht haben wir weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in der TRBS 3121 gefunden. Die TRBS 3121 sieht dagegen eine regelmäßige Kontrolle im Auftrag des Betreibers vor: Zugänge müssen frei und sicher begehbar sein, im Triebwerksraum dürfen keine aufzugsfremden Gegenstände liegen (TRBS 3121 Nr. 3.3.2 Abs. 1 Nr. 1). Was wir dazu finden, halten wir im Protokoll fest.

Wie bei jeder Schachtreinigung arbeiten wir nur gemeinsam mit der Firma, die Ihren Aufzug betreut, nach Reinigungskonzept und bei stehendem Fahrkorb (TRBS 3121 Nr. 3.4.2).

  • Schachtreinigung mit Schachtkopf, Schachtgrube und Maschinenraum
  • Staubbindende Feinreinigung statt Aufwirbeln
  • Aufzugsfremde Gegenstände dokumentieren und nach Absprache entfernen
  • Fotoprotokoll je Bauteil
  • Nur gemeinsam mit Ihrer Aufzugsfirma, nach Reinigungskonzept

Leistungsumfang

Was dazugehört

Schacht

  • Schachtwände, Schachttüren von innen und Kabinendach
  • Schachtkopf mit staubbindender Feinreinigung
  • Schachtgrube: Staub, Schmierrückstände und Fremdkörper

Maschinenraum

  • Boden, Wände und frei zugängliche Flächen
  • Staub auf Oberflächen, soweit von der Aufzugsfirma freigegeben
  • Aufzugsfremde Gegenstände dokumentieren und nach Absprache entfernen

Dokumentation

  • Fotos vorher und nachher je Bauteil
  • Hinweise auf Auffälligkeiten an die Aufzugsfirma und an Sie

Was wir nicht selbst machen

  • Das Verfahren des Fahrkorbs und die Begleitung im Schacht übernimmt eine fachkundige Person Ihrer Aufzugsfirma (TRBS 3121 Nr. 3.4.2). Den Maschinenraum betreten wir nur mit einer zugangsberechtigten Person (BetrSichV Anhang 1 Nr. 4.5).
  • Arbeiten an Steuerung, Antrieb und elektrischen Teilen bleiben bei der Aufzugsfirma.
  • Wartung von Brandmeldern, Schachtentrauchung und Feuerlöschern übernehmen Fachbetriebe und Sachkundige. Wir reinigen, wir warten keine Brandschutztechnik.
  • Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 bieten wir nicht an.
  • Brandschutzgutachten und Brandschutzbeurteilungen erstellen wir nicht.

Ablauf

So läuft es ab

  1. AnfrageSie schreiben oder rufen an. Anfragen, die bis 15 Uhr an einem Werktag eingehen, beantworten wir am selben Tag. Spätere Anfragen bis 12 Uhr am nächsten Werktag. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  2. Besichtigung und FestpreisWir sehen uns Schacht, Grube, Schachtkopf und Maschinenraum an und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis. Die Richtpreise auf der Preisseite gelten als Obergrenze für das dort beschriebene Musterobjekt.
  3. Abstimmung mit der AufzugsfirmaReinigungskonzept, Termin und Zugang zum Maschinenraum legen wir mit Ihnen und Ihrer Aufzugsfirma fest. Vor dem ersten Einsatz werden unsere Mitarbeiter für Ihre Anlage unterwiesen, mit Nachweis.
  4. ReinigungDer Aufzug ist für die Dauer der Arbeiten außer Betrieb. Wir arbeiten von oben nach unten und binden den Staub, statt ihn aufzuwirbeln.
  5. NachweisSie erhalten das Fotoprotokoll je Bauteil. Auffälligkeiten melden wir Ihnen und der Aufzugsfirma.

Nachweis

Gemacht. Belegt.

Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis. Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet. Messpunkt, Ausnahmen und der Umgang mit Fotos stehen auf der Seite Zusagen.

Alle Zusagen und Bedingungen
  • Zusage Z1: Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  • Fotos vorher und nachher je Bauteil: Schachtkopf, Schachtwände, Kabinendach, Schachtgrube, Maschinenraum
  • Gefundene aufzugsfremde Gegenstände mit Foto und Vermerk, ob entfernt
  • Name der Aufzugsfirma und der begleitenden Person
  • Die Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder oder Kennzeichen.

Richtpreise

Was es kostet

Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer zuerst, netto darunter. Gültig bis 31. Dezember 2026. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich nach der Besichtigung; für das beschriebene Musterobjekt ist der Richtpreis die Obergrenze.

  • Brandschutzreinigung, bis 6 Haltestellen

    Enthalten: wie Schachtreinigung, zusätzlich Schachtkopf und Maschinenraum mit staubbindender Feinreinigung, Fotoprotokoll je Bauteil, Anfahrt Zone 1 und 2

    Außerdem: jede weitere Haltestelle 55 € netto; Begleitung durch Ihre Aufzugsfirma rechnet diese direkt ab; ölhaltige Rückstände nach Menge

    ab 940,10 €

    je Schacht, inklusive 19 % USt.

    netto 790,00 €

Alle Preise, Stundensätze und Vertragsbedingungen

Abrechnung und Betriebskosten

Die Kosten der Reinigung der Aufzugsanlage nennt § 2 Nr. 7 BetrKV ausdrücklich. Betriebskosten sind nach § 1 Abs. 1 BetrKV aber nur Kosten, die laufend entstehen; ob eine einmalige Brandschutzreinigung dazu zählt, ist im Einzelfall zu prüfen. Umlagefähig im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags. Wir weisen die Reinigung getrennt von Leistungen der Aufzugsfirma aus.

Für § 35a EStG verwendbar, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Die Anlage 1 zum BMF-Schreiben nennt die Schachtreinigung nicht eigens; klären Sie die Einordnung mit Ihrer Steuerberatung. Das betrifft nur Privathaushalte, also Mieter und selbstnutzende Eigentümer. Wir weisen die Arbeitskosten je Position aus.

Wo wir das anbieten

Wir arbeiten in Zone 1 und 2 rund um Östringen, Hamburg und Gelnhausen mit Anfahrt im Richtpreis und darüber hinaus in Zone 3, etwa in Heilbronn, Pforzheim, Lübeck, Lüneburg, Kiel, Bremen und bundesweit, nach Angebot.

Einsatzzonen je Standort: Östringen und Hamburg.

Fragen

Häufige Fragen: Brandschutzreinigung

Was unterscheidet die Brandschutzreinigung von der Schachtreinigung?

Die Brandschutzreinigung umfasst zusätzlich Schachtkopf und Maschinenraum, arbeitet mit staubbindender Feinreinigung und belegt jedes Bauteil mit Fotos vorher und nachher.

Warum ist Staub im Aufzugsschacht ein Thema?

Staub, Faserabrieb und Schmierrückstände sind brennbar, also Brandlast. Im Aufzugsschacht liegen sie an einer Stelle, die alle Geschosse verbindet, und im Alltag reinigt dort niemand.

Ist eine Brandschutzreinigung vorgeschrieben?

Eine feste Reinigungsfrist für Aufzugsschächte haben wir weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in der TRBS 3121 gefunden, und wir behaupten keine. Die TRBS 3121 sieht vor, dass im Auftrag des Betreibers regelmäßig kontrolliert wird, ob die Zugänge frei sind und im Triebwerksraum keine aufzugsfremden Gegenstände liegen (Nr. 3.3.2 Abs. 1 Nr. 1). Die Brandschutzreinigung ist eine vorsorgliche Entscheidung des Betreibers.

Dürfen Sie in den Maschinenraum?

Nur mit einer zugangsberechtigten Person, denn der Triebwerksraum darf nur zugangsberechtigten Personen zugänglich sein (BetrSichV Anhang 1 Nr. 4.5). Wir stimmen den Zugang mit Ihrer Aufzugsfirma ab.

Welche Unterlagen bekomme ich?

Ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit von und bis, den erledigten Punkten und Fotos vorher und nachher je Bauteil, dazu gefundene Gegenstände und Auffälligkeiten.

Weitere Leistungen: Spezialreinigung

Antwort am selben Werktag.

Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.