Standort Hamburg
Gebäudeservice und Spezialreinigung in Hamburg
Von Bramfeld aus betreuen wir Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbe im Hamburger Nordosten und im Umland. Spezialreinigung bieten wir auch darüber hinaus an.
Sootweg 1a, 22175 Hamburg
Einsatzgebiet
Einsatzzonen um Hamburg
Die Zonen richten sich nach der Fahrzeit ab Sootweg, nicht nach Kilometern. Für den Hamburger Verkehr rechnen wir mit Aufschlag, damit Zone 1 genug Puffer behält.
Zone 1
Gebäudeservice mit Notdienst, vor Ort binnen 60 Minuten
- Bramfeld
- Barmbek
- Wandsbek
- Rahlstedt
- Volksdorf
- Poppenbüttel
- Winterhude
- Eppendorf
- Ahrensburg
Zone 2
Gebäudeservice ohne Notdienstzusage
- Hamburg-Mitte
- HafenCity
- Eimsbüttel
- Altona
- Glinde
- Norderstedt
- Reinbek
- Bergedorf
- Harburg
- Pinneberg
- Blankenese
Zone 3
Spezialreinigung: Aufzugsschacht, Brandschutz, Bauend- und Grundreinigung
- Lübeck
- Lüneburg
- Kiel
- Bremen
- bundesweit
Leistungen
Was wir von Hamburg aus anbieten
Jede Leistung hat eine eigene Seite mit Umfang, Ablauf und Richtpreis.
Spezialreinigung
In allen drei Zonen, in Zone 3 nur diese Säule.
Gebäudeservice
In Zone 1 und 2. Die Notdienstzusage gilt nur in Zone 1.
Standort Hamburg
Clean CleverSootweg 1a, 22175 Hamburg
0152 53391325[email protected]Bürozeit Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr
Winterdienst
Räum- und Streupflicht in Hamburg
In Hamburg regelt das Hamburgische Wegegesetz (HWG) die Räum- und Streupflicht für die ganze Stadt. Die Gemeinden im Umland gehören zu Schleswig-Holstein und haben eigene Satzungen.
Die Stadtreinigung räumt keine Gehwege
Vom öffentlichen Reinigungsdienst ausgenommen ist die Reinigung von Schnee und Eis, auch dort, wo die Stadtreinigung gegen Gebühr die Gehwege fegt (§ 32 Abs. 1 HWG).
Wer nicht vor Ort wohnt, muss beauftragen
Eigentümer, die nicht auf dem Grundstück oder in seiner Nähe wohnen, müssen eine geeignete Person mit Reinigung und Winterdienst beauftragen (§ 34 HWG).
Aushang im Hausflur: liefern wir mit
Bei mehreren Haushalten müssen Name und Anschrift der Verpflichteten und gegebenenfalls der Beauftragten im Hausflur oder an einer anderen geeigneten Stelle bekannt gegeben werden (§ 35 HWG). Diesen Aushang bringen wir für jedes Objekt mit.
Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich für die vereinbarten Flächen und haften für eigene Fehler. Ihre Kontrollpflicht bleibt, dafür bekommen Sie die Nachweise. Unsere Zusage: Gehwege montags bis freitags bis 7 Uhr geräumt und gestreut. Das liegt vor der Morgenfrist des Wegegesetzes. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
Hamburgisches Wegegesetz, §§ 1 bis 36 (umwelt-online)(öffnet in neuem Tab)Winterdienst, Fragen und Antworten (hamburg.de)(öffnet in neuem Tab)
Hamburg
Hamburg
- Geräumt und gestreut bis
- Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls, Glätte sofort; nach 20 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetags, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr
- Pflicht endet
- 20 Uhr
- Breite
- die für Fußgänger erforderliche Breite, mindestens 1 m; Ecken, Überwege und Treppen vollständig
- Salz und Streumittel
- Tausalz und tausalzhaltige Mittel verboten, Geldbuße bis 50.000 €
- Quelle
- Hamburgisches Wegegesetz § 31 und § 72Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
| Ort | Geräumt und gestreut bis | Pflicht endet | Breite | Salz und Streumittel | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Hamburg | Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls, Glätte sofort; nach 20 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetags, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr | 20 Uhr | die für Fußgänger erforderliche Breite, mindestens 1 m; Ecken, Überwege und Treppen vollständig | Tausalz und tausalzhaltige Mittel verboten, Geldbuße bis 50.000 € | Hamburgisches Wegegesetz § 31 und § 72Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab) |
Stand 28.09.2026. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung oder das Gesetz.
Umland in Schleswig-Holstein
Norderstedt, Ahrensburg, Pinneberg und Reinbek regeln Zeiten, Breiten und Streumittel in eigenen Satzungen. Für Glinde haben wir die Satzung noch nicht eingetragen, fragen Sie uns.
Norderstedt
- Geräumt und gestreut bis
- werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils unverzüglich
- Pflicht endet
- 20 Uhr
- Breite
- mindestens 1,50 m
- Salz und Streumittel
- grundsätzlich verboten, Ausnahme Eisregen und gefährliche Stellen wie Treppen
- Quelle
- Straßenreinigungssatzung, Textstand 18. Nachtragssatzung vom 18.12.2025, § 3Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
Ahrensburg
- Geräumt und gestreut bis
- Schnee zwischen 7.30 und 20 Uhr unverzüglich, danach werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
- Pflicht endet
- 20 Uhr
- Breite
- Gehweg 1,50 m, Radweg 1 m, gemeinsamer Geh- und Radweg 2,50 m
- Salz und Streumittel
- auf Geh- und Radwegen untersagt
- Quelle
- Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 14.10.2024, § 3Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
Pinneberg
- Geräumt und gestreut bis
- werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr
- Pflicht endet
- 20 Uhr
- Breite
- mindestens 1 m, gemeinsamer Geh- und Radweg 1,20 m
- Salz und Streumittel
- verboten, Ausnahmen bei extremen Wetterlagen, Treppen, Rampen und Steigungen
- Quelle
- Winterdienstseite der Stadt Pinneberg; Datum der Satzung nicht geprüftQuelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
Reinbek
- Geräumt und gestreut bis
- 7 bis 20 Uhr unverzüglich, Schnee nach 20 Uhr werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
- Pflicht endet
- 20 Uhr
- Breite
- im Merkblatt nicht genannt
- Salz und Streumittel
- im Merkblatt nicht geregelt
- Quelle
- Merkblatt Gehwegreinigung und Schneeräumung 2024Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
| Ort | Geräumt und gestreut bis | Pflicht endet | Breite | Salz und Streumittel | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Norderstedt | werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils unverzüglich | 20 Uhr | mindestens 1,50 m | grundsätzlich verboten, Ausnahme Eisregen und gefährliche Stellen wie Treppen | Straßenreinigungssatzung, Textstand 18. Nachtragssatzung vom 18.12.2025, § 3Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab) |
| Ahrensburg | Schnee zwischen 7.30 und 20 Uhr unverzüglich, danach werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr | 20 Uhr | Gehweg 1,50 m, Radweg 1 m, gemeinsamer Geh- und Radweg 2,50 m | auf Geh- und Radwegen untersagt | Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 14.10.2024, § 3Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab) |
| Pinneberg | werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr | 20 Uhr | mindestens 1 m, gemeinsamer Geh- und Radweg 1,20 m | verboten, Ausnahmen bei extremen Wetterlagen, Treppen, Rampen und Steigungen | Winterdienstseite der Stadt Pinneberg; Datum der Satzung nicht geprüftQuelle öffnen(öffnet in neuem Tab) |
| Reinbek | 7 bis 20 Uhr unverzüglich, Schnee nach 20 Uhr werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr | 20 Uhr | im Merkblatt nicht genannt | im Merkblatt nicht geregelt | Merkblatt Gehwegreinigung und Schneeräumung 2024Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab) |
Stand 28.09.2026. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung oder das Gesetz.
Abfall
Tonnen und Müllplatz
Die Stadtreinigung Hamburg holt viele Behälter selbst vom Standplatz. Deshalb bieten wir in Hamburg das Rausstellen nicht als Hauptleistung an.
Hamburg
Gilt für: alle Zonen
Regel
Die Stadtreinigung holt Großbehälter ab 500 Liter bis 25 m Weg ohne Aufpreis vom Standplatz und transportiert kleinere Gefäße gegen eine monatliche Gebühr. 240-Liter-Tonnen über zwei und mehr Stufen transportiert sie nicht.
Was wir übernehmen
Wir übernehmen Müllplatzpflege, Fehlwurfkontrolle und die Organisation von Sperrmüll, und das Rausstellen nur dort, wo die Stadtreinigung nicht transportiert.
Quelle: Gebührenübersicht der Stadtreinigung Hamburg, abgerufen am 28.09.2026
Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
Stand 28.09.2026.
Fragen
Häufige Fragen zum Standort Hamburg
Räumt die Stadtreinigung den Gehweg, wenn ich für die Gehwegreinigung bezahle?
Nein. Vom öffentlichen Reinigungsdienst ausgenommen ist die Reinigung von Schnee und Eis (§ 32 Abs. 1 HWG). Den Winterdienst auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück müssen Sie selbst leisten oder beauftragen, auch in Straßen, in denen die Stadtreinigung gegen Gebühr fegt.
Ich wohne nicht in Hamburg. Muss ich jemanden beauftragen?
Ja. Wer nicht auf dem Grundstück oder in seiner Nähe wohnt, muss eine geeignete Person mit Reinigung und Winterdienst beauftragen (§ 34 HWG). Dasselbe gilt für Personenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit und für Eigentümer, die es aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht selbst können.
Was muss im Hausflur aushängen?
Wohnen mehrere Haushalte auf dem Grundstück, müssen Name und Anschrift der Verpflichteten und der Beauftragten im Hausflur oder an einer anderen geeigneten Stelle bekannt gegeben werden (§ 35 HWG). Den Aushang liefern wir mit.
Welche Stadtteile gehören zu Zone 1?
Bramfeld, Barmbek, Wandsbek, Rahlstedt, Volksdorf, Poppenbüttel, Winterhude, Eppendorf, Ahrensburg. Dort bieten wir Gebäudeservice mit Notdienst an. In Zone 2 (Hamburg-Mitte, HafenCity, Eimsbüttel, Altona, Glinde, Norderstedt, Reinbek, Bergedorf, Harburg, Pinneberg, Blankenese) gibt es Gebäudeservice ohne Notdienstzusage.
Stellen Sie in Hamburg die Tonnen raus?
Wir übernehmen Müllplatzpflege, Fehlwurfkontrolle und die Organisation von Sperrmüll, und das Rausstellen nur dort, wo die Stadtreinigung nicht transportiert.
Darf in Hamburg Salz gestreut werden?
Nein, nicht auf Gehwegen. Wir streuen abstumpfend, wo die Satzung oder das Gesetz Salz verbietet. In Hamburg ist Tausalz auf Gehwegen verboten (§ 31 Abs. 2 HWG).
Antwort am selben Werktag.
Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.