Zum Inhalt springen
Clean Clever

Standort Hamburg

Gebäudeservice und Spezialreinigung in Hamburg

Von Bramfeld aus betreuen wir Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbe im Hamburger Nordosten und im Umland. Spezialreinigung bieten wir auch darüber hinaus an.

Sootweg 1a, 22175 Hamburg

Einsatzgebiet

Einsatzzonen um Hamburg

Die Zonen richten sich nach der Fahrzeit ab Sootweg, nicht nach Kilometern. Für den Hamburger Verkehr rechnen wir mit Aufschlag, damit Zone 1 genug Puffer behält.

  1. Zone 1

    Gebäudeservice mit Notdienst, vor Ort binnen 60 Minuten

    • Bramfeld
    • Barmbek
    • Wandsbek
    • Rahlstedt
    • Volksdorf
    • Poppenbüttel
    • Winterhude
    • Eppendorf
    • Ahrensburg
  2. Zone 2

    Gebäudeservice ohne Notdienstzusage

    • Hamburg-Mitte
    • HafenCity
    • Eimsbüttel
    • Altona
    • Glinde
    • Norderstedt
    • Reinbek
    • Bergedorf
    • Harburg
    • Pinneberg
    • Blankenese
  3. Zone 3

    Spezialreinigung: Aufzugsschacht, Brandschutz, Bauend- und Grundreinigung

    • Lübeck
    • Lüneburg
    • Kiel
    • Bremen
    • bundesweit

Leistungen

Was wir von Hamburg aus anbieten

Jede Leistung hat eine eigene Seite mit Umfang, Ablauf und Richtpreis.

Spezialreinigung

In allen drei Zonen, in Zone 3 nur diese Säule.

Gebäudeservice

In Zone 1 und 2. Die Notdienstzusage gilt nur in Zone 1.

Standort Hamburg

Clean CleverSootweg 1a, 22175 Hamburg

0152 53391325[email protected]

Bürozeit Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr

Winterdienst

Räum- und Streupflicht in Hamburg

In Hamburg regelt das Hamburgische Wegegesetz (HWG) die Räum- und Streupflicht für die ganze Stadt. Die Gemeinden im Umland gehören zu Schleswig-Holstein und haben eigene Satzungen.

Die Stadtreinigung räumt keine Gehwege

Vom öffentlichen Reinigungsdienst ausgenommen ist die Reinigung von Schnee und Eis, auch dort, wo die Stadtreinigung gegen Gebühr die Gehwege fegt (§ 32 Abs. 1 HWG).

Wer nicht vor Ort wohnt, muss beauftragen

Eigentümer, die nicht auf dem Grundstück oder in seiner Nähe wohnen, müssen eine geeignete Person mit Reinigung und Winterdienst beauftragen (§ 34 HWG).

Aushang im Hausflur: liefern wir mit

Bei mehreren Haushalten müssen Name und Anschrift der Verpflichteten und gegebenenfalls der Beauftragten im Hausflur oder an einer anderen geeigneten Stelle bekannt gegeben werden (§ 35 HWG). Diesen Aushang bringen wir für jedes Objekt mit.

Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich für die vereinbarten Flächen und haften für eigene Fehler. Ihre Kontrollpflicht bleibt, dafür bekommen Sie die Nachweise. Unsere Zusage: Gehwege montags bis freitags bis 7 Uhr geräumt und gestreut. Das liegt vor der Morgenfrist des Wegegesetzes. Bedingungen auf der Seite Zusagen.

Hamburgisches Wegegesetz, §§ 1 bis 36 (umwelt-online)(öffnet in neuem Tab)Winterdienst, Fragen und Antworten (hamburg.de)(öffnet in neuem Tab)

Hamburg

  • Hamburg

    Geräumt und gestreut bis
    Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls, Glätte sofort; nach 20 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetags, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    die für Fußgänger erforderliche Breite, mindestens 1 m; Ecken, Überwege und Treppen vollständig
    Salz und Streumittel
    Tausalz und tausalzhaltige Mittel verboten, Geldbuße bis 50.000 €
    Quelle
    Hamburgisches Wegegesetz § 31 und § 72Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)

Stand 28.09.2026. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung oder das Gesetz.

Umland in Schleswig-Holstein

Norderstedt, Ahrensburg, Pinneberg und Reinbek regeln Zeiten, Breiten und Streumittel in eigenen Satzungen. Für Glinde haben wir die Satzung noch nicht eingetragen, fragen Sie uns.

  • Norderstedt

    Geräumt und gestreut bis
    werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils unverzüglich
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    mindestens 1,50 m
    Salz und Streumittel
    grundsätzlich verboten, Ausnahme Eisregen und gefährliche Stellen wie Treppen
    Quelle
    Straßenreinigungssatzung, Textstand 18. Nachtragssatzung vom 18.12.2025, § 3Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Ahrensburg

    Geräumt und gestreut bis
    Schnee zwischen 7.30 und 20 Uhr unverzüglich, danach werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    Gehweg 1,50 m, Radweg 1 m, gemeinsamer Geh- und Radweg 2,50 m
    Salz und Streumittel
    auf Geh- und Radwegen untersagt
    Quelle
    Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 14.10.2024, § 3Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Pinneberg

    Geräumt und gestreut bis
    werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    mindestens 1 m, gemeinsamer Geh- und Radweg 1,20 m
    Salz und Streumittel
    verboten, Ausnahmen bei extremen Wetterlagen, Treppen, Rampen und Steigungen
    Quelle
    Winterdienstseite der Stadt Pinneberg; Datum der Satzung nicht geprüftQuelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Reinbek

    Geräumt und gestreut bis
    7 bis 20 Uhr unverzüglich, Schnee nach 20 Uhr werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    im Merkblatt nicht genannt
    Salz und Streumittel
    im Merkblatt nicht geregelt
    Quelle
    Merkblatt Gehwegreinigung und Schneeräumung 2024Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)

Stand 28.09.2026. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung oder das Gesetz.

Winterdienst mit Protokoll

Abfall

Tonnen und Müllplatz

Die Stadtreinigung Hamburg holt viele Behälter selbst vom Standplatz. Deshalb bieten wir in Hamburg das Rausstellen nicht als Hauptleistung an.

  • Hamburg

    Gilt für: alle Zonen

    Regel

    Die Stadtreinigung holt Großbehälter ab 500 Liter bis 25 m Weg ohne Aufpreis vom Standplatz und transportiert kleinere Gefäße gegen eine monatliche Gebühr. 240-Liter-Tonnen über zwei und mehr Stufen transportiert sie nicht.

    Was wir übernehmen

    Wir übernehmen Müllplatzpflege, Fehlwurfkontrolle und die Organisation von Sperrmüll, und das Rausstellen nur dort, wo die Stadtreinigung nicht transportiert.

    Quelle: Gebührenübersicht der Stadtreinigung Hamburg, abgerufen am 28.09.2026

    Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)

Stand 28.09.2026.

Fragen

Häufige Fragen zum Standort Hamburg

Räumt die Stadtreinigung den Gehweg, wenn ich für die Gehwegreinigung bezahle?

Nein. Vom öffentlichen Reinigungsdienst ausgenommen ist die Reinigung von Schnee und Eis (§ 32 Abs. 1 HWG). Den Winterdienst auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück müssen Sie selbst leisten oder beauftragen, auch in Straßen, in denen die Stadtreinigung gegen Gebühr fegt.

Ich wohne nicht in Hamburg. Muss ich jemanden beauftragen?

Ja. Wer nicht auf dem Grundstück oder in seiner Nähe wohnt, muss eine geeignete Person mit Reinigung und Winterdienst beauftragen (§ 34 HWG). Dasselbe gilt für Personenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit und für Eigentümer, die es aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht selbst können.

Was muss im Hausflur aushängen?

Wohnen mehrere Haushalte auf dem Grundstück, müssen Name und Anschrift der Verpflichteten und der Beauftragten im Hausflur oder an einer anderen geeigneten Stelle bekannt gegeben werden (§ 35 HWG). Den Aushang liefern wir mit.

Welche Stadtteile gehören zu Zone 1?

Bramfeld, Barmbek, Wandsbek, Rahlstedt, Volksdorf, Poppenbüttel, Winterhude, Eppendorf, Ahrensburg. Dort bieten wir Gebäudeservice mit Notdienst an. In Zone 2 (Hamburg-Mitte, HafenCity, Eimsbüttel, Altona, Glinde, Norderstedt, Reinbek, Bergedorf, Harburg, Pinneberg, Blankenese) gibt es Gebäudeservice ohne Notdienstzusage.

Stellen Sie in Hamburg die Tonnen raus?

Wir übernehmen Müllplatzpflege, Fehlwurfkontrolle und die Organisation von Sperrmüll, und das Rausstellen nur dort, wo die Stadtreinigung nicht transportiert.

Darf in Hamburg Salz gestreut werden?

Nein, nicht auf Gehwegen. Wir streuen abstumpfend, wo die Satzung oder das Gesetz Salz verbietet. In Hamburg ist Tausalz auf Gehwegen verboten (§ 31 Abs. 2 HWG).

Antwort am selben Werktag.

Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.