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Clean Clever

Standort Östringen

Gebäudeservice und Spezialreinigung in Östringen

Von Östringen aus betreuen wir Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbe im Kraichgau, im Landkreis Karlsruhe und im Rhein-Neckar-Kreis. Spezialreinigung bieten wir auch darüber hinaus an.

Kolpingstraße 3, 76684 Östringen

Einsatzgebiet

Einsatzzonen um Östringen

Die Zonen richten sich nach der Fahrzeit ab Kolpingstraße, nicht nach Kilometern. So bleibt in Zone 1 genug Puffer für Berufsverkehr und Winter.

  1. Zone 1

    Gebäudeservice mit Notdienst, vor Ort binnen 60 Minuten

    • Östringen mit Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg
    • Angelbachtal
    • Rauenberg
    • Bad Schönborn
    • Kronau
    • Wiesloch
    • Walldorf
    • Ubstadt-Weiher
    • Sinsheim
    • Hockenheim
    • Waghäusel
    • Bruchsal
  2. Zone 2

    Gebäudeservice ohne Notdienstzusage

    • Heidelberg
    • Philippsburg
    • Kraichtal
    • Karlsruhe
    • Bretten
    • Mannheim
  3. Zone 3

    Spezialreinigung: Aufzugsschacht, Brandschutz, Bauend- und Grundreinigung

    • Heilbronn
    • Pforzheim
    • bundesweit

Leistungen

Was wir von Östringen aus anbieten

Jede Leistung hat eine eigene Seite mit Umfang, Ablauf und Richtpreis.

Spezialreinigung

In allen drei Zonen, in Zone 3 nur diese Säule.

Gebäudeservice

In Zone 1 und 2. Die Notdienstzusage gilt nur in Zone 1.

Hauptsitz Östringen

Clean CleverKolpingstraße 3, 76684 Östringen

0152 53391325[email protected]

Bürozeit Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr

Winterdienst

Winterdienstregeln der Gemeinden

In Baden-Württemberg können die Gemeinden die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen (§ 41 Abs. 2 Straßengesetz). Die Gemeinden, deren Satzungen wir gelesen haben, haben das getan. Eingetragen sind bisher acht Satzungen. Für Östringen, Kronau, Waghäusel, Walldorf, Hockenheim, Rauenberg, Angelbachtal, Philippsburg, Heidelberg und Mannheim fehlen sie noch.

Östringen: Satzung noch nicht geprüft

Die Streupflichtsatzung der Stadt Östringen war am 28.09.2026 online nicht abrufbar. Wir fordern sie bei der Stadt an und nennen hier bis dahin keine Uhrzeit. Unsere Zusage gilt trotzdem: Gehwege sind montags bis freitags bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut, samstags, sonn- und feiertags bis zur Uhrzeit der örtlichen Satzung. Bei neuem Schnee oder neuer Glätte kontrollieren wir nach, bis die Pflicht laut Satzung endet. Zu jedem Einsatz gibt es ein Protokoll mit Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes. 7 Uhr montags bis freitags liegt vor jeder Morgenfrist der Satzungen, die wir gelesen haben. Bedingungen auf der Seite Zusagen.

Stadt Östringen: Nutzung von Straßen und Gehwegen(öffnet in neuem Tab)

  • Östringen

    Geräumt und gestreut bis
    noch nicht geprüft
    Pflicht endet
    noch nicht geprüft
    Breite
    noch nicht geprüft
    Salz und Streumittel
    noch nicht geprüft
    Quelle
    Streupflichtsatzung der Stadt Östringen; am 28.09.2026 online nicht abrufbar, wir fordern sie bei der Stadt an
  • Bruchsal

    Geräumt und gestreut bis
    Mo bis Fr 7 Uhr, Sa 8 Uhr, So und Feiertag 9 Uhr
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    mindestens 1 m
    Salz und Streumittel
    grundsätzlich verboten, Ausnahme Eisregen und Eisglätte an besonderen Gefahrenstellen
    Quelle
    Satzung vom 23.10.2007, § 5 bis § 7Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Bad Schönborn

    Geräumt und gestreut bis
    werktags 7 Uhr, So und Feiertag 8 Uhr
    Pflicht endet
    21 Uhr
    Breite
    mindestens 1,50 m
    Salz und Streumittel
    vorgeschrieben ist abstumpfendes Material (Sand, Splitt, Asche)
    Quelle
    Satzung, Beschluss vom 14.11.1989, § 5 bis § 7Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Ubstadt-Weiher

    Geräumt und gestreut bis
    Mo bis Fr 7 Uhr, Sa 8 Uhr, So und Feiertag 9 Uhr
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    mindestens 1 m
    Salz und Streumittel
    möglichst abstumpfend, Salz auf das Mindestmaß beschränkt, verboten wo Bäume oder Sträucher gefährdet sind
    Quelle
    Satzung vom 16.10.2012, § 5 bis § 7Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Kraichtal

    Geräumt und gestreut bis
    werktags 7 Uhr, So und Feiertag 9 Uhr
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    mindestens 1,20 m
    Salz und Streumittel
    auftauende Streumittel grundsätzlich verboten
    Quelle
    Satzung vom 11.10.1989, § 5 bis § 7Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Bretten

    Geräumt und gestreut bis
    Mo bis Fr 7 Uhr, Sa 8 Uhr, So und Feiertag 9 Uhr
    Pflicht endet
    20 Uhr
    Breite
    mindestens 1,50 m
    Salz und Streumittel
    verboten, Ausnahme Eisregen, so gering wie möglich
    Quelle
    Streupflichtsatzung vom 24.06.2025, § 5 und § 6Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Sinsheim

    Geräumt und gestreut bis
    werktags 7 Uhr, So und Feiertag 8 Uhr
    Pflicht endet
    21 Uhr
    Breite
    mindestens 1,20 m
    Salz und Streumittel
    verboten, Ausnahme Eisregen und extreme Steilstrecken ohne Baumbestand
    Quelle
    Satzung vom 17.10.1989 mit Änderungen 2014 und 2015, § 5 bis § 7Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Wiesloch

    Geräumt und gestreut bis
    werktags 7 Uhr, So und Feiertag 9 Uhr
    Pflicht endet
    21 Uhr, bei Publikumsverkehr länger
    Breite
    mindestens 1 m, Fußgängerbereich Hauptstraße 1,50 m
    Salz und Streumittel
    Gemisch mit höchstens einem Drittel Salz nur in Ausnahmefällen und an Gefahrenstellen
    Quelle
    Satzung vom 06.12.1989, § 5 bis § 7Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Karlsruhe

    Geräumt und gestreut bis
    werktags 7.30 Uhr, So und Feiertag 9 Uhr
    Pflicht endet
    21 Uhr
    Breite
    drei Viertel der Gehwegbreite, höchstens 3 m
    Salz und Streumittel
    Salz und salzhaltige Stoffe verboten, Streugut nach Ende des Bedarfs entfernen
    Quelle
    Satzung vom 12.09.1989 in der Fassung vom 29.01.2002, § 5Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)

Stand 28.09.2026. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung oder das Gesetz.

Für Orte, die hier fehlen, haben wir die Satzung noch nicht eingetragen. Fragen Sie uns, bevor Sie buchen. § 41 Straßengesetz für Baden-Württemberg(öffnet in neuem Tab)

Winterdienst mit Protokoll

Abfall

Tonnen und Müllplatz

Im Landkreis Karlsruhe und im Rhein-Neckar-Kreis gelten unterschiedliche Regeln für die Bereitstellung der Tonnen. Deshalb bieten wir den Tonnenservice nicht überall gleich an.

  • Landkreis Karlsruhe

    Gilt für: Östringen, Bruchsal, Bad Schönborn, Ubstadt-Weiher, Kronau, Waghäusel

    Regel

    Tonnen am Abfuhrtag bis 6 Uhr an den Gehwegrand stellen und nach der Leerung unverzüglich zurückholen. Nur 1.100-Liter- und 660-Liter-Behälter werden vom Grundstück geholt.

    Was wir übernehmen

    Für 2-Rad-Tonnen gibt es keinen Holservice. Wir stellen raus und holen rein, die Biotonne erst nach der Leerung.

    Quelle: Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Karlsruhe § 18 Abs. 4 und 5, gültig ab 01.01.2026

    Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)
  • Rhein-Neckar-Kreis

    Gilt für: Sinsheim, Wiesloch, Walldorf, Rauenberg, Angelbachtal, Hockenheim

    Regel

    Bereitstellung bis 6 Uhr am Gehwegrand. Auf Antrag holt die AVR die Behälter selbst am Standplatz ab (Vollservice, ab 2,80 € im Monat je 2-Rad-Tonne), wenn der Weg höchstens 40 m lang und ohne Stufen und Steigungen über 5 % ist und von Schnee und Eis frei gehalten wird. Sonst kann die AVR ablehnen.

    Was wir übernehmen

    Rausstellen allein lohnt sich hier kaum. Wir bieten Standplatzpflege und Winterdienst auf dem Transportweg an, und das Rausstellen dort, wo die AVR ablehnt.

    Quelle: Abfallwirtschaftssatzung AVR § 18 und § 20, Fassung ab 2026

    Quelle öffnen(öffnet in neuem Tab)

Stand 28.09.2026.

Fragen

Häufige Fragen zum Standort Östringen

Welche Orte gehören zu Zone 1?

Östringen mit Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg, Angelbachtal, Rauenberg, Bad Schönborn, Kronau, Wiesloch, Walldorf, Ubstadt-Weiher, Sinsheim, Hockenheim, Waghäusel, Bruchsal. Dort bieten wir Gebäudeservice mit Notdienst an. In Zone 2 (Heidelberg, Philippsburg, Kraichtal, Karlsruhe, Bretten, Mannheim) gibt es Gebäudeservice ohne Notdienstzusage.

Gilt die Winterdienstzusage auch in Östringen, obwohl die Satzung hier fehlt?

Ja. Die Streupflichtsatzung der Stadt Östringen war am 28.09.2026 online nicht abrufbar. Wir fordern sie bei der Stadt an und nennen bis dahin keine Uhrzeit. Unsere Zusage gilt trotzdem: Gehwege sind montags bis freitags bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut, samstags, sonn- und feiertags bis zur Uhrzeit der örtlichen Satzung. Bei neuem Schnee oder neuer Glätte kontrollieren wir nach, bis die Pflicht laut Satzung endet. Zu jedem Einsatz gibt es ein Protokoll mit Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes. Die Uhrzeiten für Samstag, Sonn- und Feiertage tragen wir ein, sobald die Satzung vorliegt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.

Stellen Sie im Landkreis Karlsruhe die Tonnen raus?

Tonnen am Abfuhrtag bis 6 Uhr an den Gehwegrand stellen und nach der Leerung unverzüglich zurückholen. Nur 1.100-Liter- und 660-Liter-Behälter werden vom Grundstück geholt. Für 2-Rad-Tonnen gibt es keinen Holservice. Wir stellen raus und holen rein, die Biotonne erst nach der Leerung.

Reinigen Sie Aufzugsschächte auch in Heilbronn oder Pforzheim?

Ja. Heilbronn, Pforzheim, bundesweit gehören zu Zone 3. Dort bieten wir Spezialreinigung an, also Aufzugsschacht, Brandschutz, Bauend- und Grundreinigung, aber keinen laufenden Gebäudeservice.

Darf auf den Gehwegen Salz gestreut werden?

Das regeln die Gemeinden in ihren Satzungen, die Tabelle oben zeigt die Satzungen, die wir gelesen haben. In den meisten ist Salz verboten oder nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wir streuen abstumpfend, wo die Satzung oder das Gesetz Salz verbietet. In Hamburg ist Tausalz auf Gehwegen verboten (§ 31 Abs. 2 HWG).

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