Gebäudeservice · Glasreinigung
Glasreinigung
Fenster, Glastüren, Schaufenster und Glasfassaden mit Rahmen und Falzen, einmalig oder im festen Intervall. Zu jedem Einsatz ein Nachweis mit Foto.
Wir reinigen Glasflächen in Wohnanlagen, Büros und Geschäften, jeweils mit Rahmen und Falzen. Im Wohnhaus ist das meist ein Teil der Pflege der Gemeinschaftsflächen: Haustür, Treppenhausfenster, Glas in Zugängen und Aufzugsvorräumen.
Für Gewerbe mit Schaufenstern oder Glasfronten vereinbaren wir ein festes Intervall, damit die Fläche zu jeder Zeit ordentlich aussieht. Welche Flächen innen, außen oder beidseitig gereinigt werden, steht im Leistungsverzeichnis.
- Fenster, Rahmen und Falze
- Glastüren, Eingangsanlagen, Treppenhausfenster
- Schaufenster und Glasfronten im Gewerbe
- Einmalig oder im festen Intervall
- Nachweis mit Foto je Einsatz

Leistungsumfang
Was dazugehört
Wohnanlagen
- Haustüren und Eingangsanlagen
- Treppenhausfenster, Oberlichter im erreichbaren Bereich
- Glas in Zugängen, Fluren und Vorräumen
Büro und Gewerbe
- Fenster innen und außen mit Rahmen und Falzen
- Schaufenster und Glasfronten
- Glastrennwände und Glastüren
Vereinbarung
- Flächenliste mit Angabe innen, außen oder beidseitig
- Intervall von monatlich bis jährlich oder Einzelauftrag
- Termin mit Ankündigung an Bewohner oder Mitarbeiter
Was wir nicht selbst machen
- Glas an Aufzugsanlagen, etwa verglaste Schächte oder Kabinen von außen: Die TRBS 3121 zählt das Reinigen von Glas an der Schnittstelle zwischen Aufzug und Gebäude zur Instandhaltung. Wir reinigen dort nur nach Festlegung durch den Betreiber und gemeinsam mit der Aufzugsfirma.
- Reparatur oder Austausch von Scheiben: Das Glaserhandwerk ist zulassungspflichtig (HwO Anlage A). Wir vermitteln einen Glaserbetrieb.
- Glasflächen, die nur mit Hubsteiger oder Seiltechnik erreichbar sind: nur nach Besichtigung und eigenem Angebot.
Ablauf
So läuft es ab
- AnfrageSie nennen Objekt und Glasflächen, gern mit Fotos. Wir antworten nach der Zusage Z5.
- BesichtigungWir erfassen Flächen, Zugänglichkeit und Verschmutzung.
- AngebotFestpreis je Einsatz mit Flächenliste und Intervall.
- EinsatzReinigung zum vereinbarten Termin, Nachweis mit Foto, bei Intervall die Folgetermine im Voraus.
Nachweis
Gemacht. Belegt.
Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis. Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet. Messpunkt, Ausnahmen und der Umgang mit Fotos stehen auf der Seite Zusagen.
Alle Zusagen und Bedingungen- Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
- Je Einsatz: gereinigte Flächen laut Flächenliste abgehakt, Foto je Bereich
- Vermerk zu Schäden an Glas oder Rahmen, die beim Reinigen auffallen
- Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder, Kennzeichen und kein Wohnungsinneres. Wir bewahren Nachweise bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Einsatzjahr auf, also höchstens rund 48 Monate. So lange sind Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) und Schadensersatzansprüche, etwa nach einem Sturz, möglich (§§ 195, 199 BGB). Danach löschen wir sie. Ist ein Schaden gemeldet, löschen wir erst nach dessen Abschluss.
Richtpreise
Was es kostet
Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer zuerst, netto darunter. Gültig bis 31. Dezember 2026. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich nach der Besichtigung; für das beschriebene Musterobjekt ist der Richtpreis die Obergrenze.
Glasreinigung
Enthalten: Glas, Rahmen und Falze, Anfahrt
Außerdem: mindestens 120 € netto je Einsatz
3,09 €
je m² Glasfläche, beidseitig, inklusive 19 % USt.
netto 2,60 €
Abrechnung und Betriebskosten
Glas in den gemeinsam genutzten Gebäudeteilen wie Treppenhaus und Zugängen weisen wir als Teil der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV getrennt je Objekt aus, umlagefähig im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags. Glasflächen von Büro- oder Gewerbeeinheiten stehen auf eigenen Positionen.
Anlage 1 des BMF-Schreibens nennt Hausarbeiten wie Reinigen und Fenster putzen als haushaltsnahe Dienstleistung; die Glasreinigung von Gemeinschaftsflächen ist dort nicht eigens genannt, ihre Einordnung ist deshalb offen. Wir weisen die Arbeitskosten je Position aus, geben aber keine Zusage zur Steuerermäßigung. Ein Steuerhinweis betrifft nur Privathaushalte, also Mieter und selbstnutzende Eigentümer. Für Gewerbe und für vermietete Einheiten sind die Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten, § 35a EStG spielt dort keine Rolle.
Fragen
Häufige Fragen: Glasreinigung
Reinigen Sie auch Rahmen und Falze?
Ja. Rahmen und Falze gehören bei uns zu jeder Glasreinigung dazu und stehen so im Leistungsverzeichnis.
Wie oft sollte Glas im Treppenhaus gereinigt werden?
Das hängt von Lage, Verschmutzung und Nutzung ab. Wir schlagen nach der Besichtigung ein Intervall vor, von monatlich bis jährlich.
Reinigen Sie verglaste Aufzüge?
Nur nach Festlegung durch den Betreiber und gemeinsam mit der Aufzugsfirma, weil die TRBS 3121 das Reinigen von Glas an der Aufzugsanlage der Instandhaltung zuordnet.
Was kostet die Glasreinigung?
Wir rechnen nach Quadratmeter Glasfläche mit einem Mindestbetrag je Einsatz. Richtpreise finden Sie auf der Preisseite, den Festpreis nach der Besichtigung.
Quellen
Im Ratgeber
Weitere Leistungen: Gebäudeservice
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