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Spezialreinigung · Grundreinigung

Grundreinigung

Hartnäckige Verschmutzungen, alte Beschichtungen, eingetretener Schmutz: Die Grundreinigung schafft einen Ausgangszustand, mit dem die laufende Reinigung wieder auskommt.

Die laufende Reinigung hält eine Fläche sauber, aber sie kommt nicht an alles heran. Mit der Zeit setzen sich Schmutz in Poren und Fugen fest, Pflegefilme werden stumpf und alte Beschichtungen nehmen Schmutz auf. Dann hilft eine Grundreinigung.

Wir reinigen Hartböden maschinell. Wo eine alte Beschichtung den Boden stumpf macht, entfernen wir sie und tragen eine neue auf. Im Treppenhaus reinigen wir Stufen, Kanten und Sockelleisten maschinell, dazu Geländer und Türen.

Die Grundreinigung ist ein guter Startpunkt für eine laufende Treppenhaus- oder Unterhaltsreinigung, aber sie steht auch für sich.

  • Maschinelle Grundreinigung von Hartböden
  • Entschichtung und Neubeschichtung elastischer Böden
  • Treppenhaus-Grundreinigung mit Stufen, Kanten und Sockelleisten
  • Intensivreinigung von Türen, Geländern und Oberflächen
  • Nachweis mit Fotos vorher und nachher

Leistungsumfang

Was dazugehört

Hartböden

  • Maschinelle Grundreinigung von Fliesen, PVC und Linoleum
  • Entschichtung alter Pflegefilme und Beschichtungen
  • Neubeschichtung elastischer Böden

Treppenhaus

  • Stufen, Stufenkanten und Podeste maschinell
  • Sockelleisten und Ecken
  • Geländer, Handläufe und Türen

Oberflächen

  • Intensivreinigung von Türen, Zargen und Heizkörpern
  • Hartnäckige Verschmutzungen an Wänden mit abwaschbarem Anstrich

Was wir nicht selbst machen

  • Parkett schleifen und versiegeln übernehmen wir nicht. Parkettleger ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 46 der Handwerksordnung), dafür ist ein Fachbetrieb zuständig.
  • Ausbesserungen an Fliesen, Fugen oder Anstrich gehören zu den Handwerken Fliesenleger und Maler (Anlage A Nr. 42 und 10 der Handwerksordnung) und bleiben bei Fachbetrieben.

Ablauf

So läuft es ab

  1. AnfrageSie schreiben oder rufen an. Anfragen, die bis 15 Uhr an einem Werktag eingehen, beantworten wir am selben Tag. Spätere Anfragen bis 12 Uhr am nächsten Werktag. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  2. Besichtigung und FestpreisWir sehen uns Bodenbelag, Verschmutzung und alte Beschichtung an, testen bei Bedarf an einer kleinen Stelle und schicken Ihnen einen schriftlichen Festpreis. Die Richtpreise auf der Preisseite gelten als Obergrenze für das dort beschriebene Musterobjekt.
  3. PlanungWährend Entschichtung und Neubeschichtung ist die Fläche nicht begehbar. Wir legen mit Ihnen fest, wann und in welchen Abschnitten wir arbeiten.
  4. GrundreinigungMaschinelle Reinigung, bei Bedarf Entschichtung und Neubeschichtung.
  5. NachweisSie erhalten das Protokoll mit Fotos vorher und nachher.

Nachweis

Gemacht. Belegt.

Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis. Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet. Messpunkt, Ausnahmen und der Umgang mit Fotos stehen auf der Seite Zusagen.

Alle Zusagen und Bedingungen
  • Zusage Z1: Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
  • Fotos vorher und nachher je Fläche oder Etage
  • Verfahren je Fläche: Grundreinigung, Entschichtung, Neubeschichtung
  • Die Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder oder Kennzeichen.

Richtpreise

Was es kostet

Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer zuerst, netto darunter. Gültig bis 31. Dezember 2026. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich nach der Besichtigung; für das beschriebene Musterobjekt ist der Richtpreis die Obergrenze.

  • Grundreinigung Hartboden

    Enthalten: maschinelle Grundreinigung ohne Beschichtung, Anfahrt

    Außerdem: mit Entschichtung und Neubeschichtung 7,90 € netto je m²; mindestens 290 € netto je Auftrag

    3,81 €

    je m², inklusive 19 % USt.

    netto 3,20 €

  • Treppenhaus-Grundreinigung

    Enthalten: Stufen, Kanten und Sockelleisten maschinell, Geländer, Türen, Anfahrt

    Außerdem: mindestens 290 € netto je Auftrag

    65,45 €

    je Etage, inklusive 19 % USt.

    netto 55,00 €

Alle Preise, Stundensätze und Vertragsbedingungen

Abrechnung und Betriebskosten

Die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Zugänge, Flure und Treppen nennt § 2 Nr. 9 BetrKV. Betriebskosten sind nach § 1 Abs. 1 BetrKV aber nur Kosten, die laufend entstehen. Ob eine Grundreinigung darunter fällt, ist im Einzelfall zu prüfen. Umlagefähig nur im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags. Wir weisen sie als eigene Position aus.

Die Anlage 1 zum BMF-Schreiben führt die Hausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung. Für § 35a EStG verwendbar, soweit die Voraussetzungen vorliegen, und nur für Privathaushalte, also Mieter und selbstnutzende Eigentümer. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG), deshalb weisen wir Arbeit und Material getrennt aus.

Wo wir das anbieten

Wir arbeiten in Zone 1 und 2 rund um Östringen, Hamburg und Gelnhausen mit Anfahrt im Richtpreis und darüber hinaus in Zone 3, etwa in Heilbronn, Pforzheim, Lübeck, Lüneburg, Kiel, Bremen und bundesweit, nach Angebot.

Einsatzzonen je Standort: Östringen und Hamburg.

Fragen

Häufige Fragen: Grundreinigung

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Unterhaltsreinigung?

Die Unterhaltsreinigung hält eine Fläche in festen Abständen sauber. Die Grundreinigung ist ein einzelner, gründlicher Einsatz, der festsitzenden Schmutz und alte Pflegefilme entfernt, damit die laufende Reinigung wieder ausreicht.

Wann braucht ein Boden eine Entschichtung?

Wenn eine alte Beschichtung stumpf, fleckig oder rissig ist und Schmutz aufnimmt, reicht Reinigen nicht mehr. Dann entfernen wir die alte Schicht und tragen eine neue auf. Ob das nötig ist, sehen wir bei der Besichtigung.

Ist die Fläche während der Arbeiten gesperrt?

Während Entschichtung und Neubeschichtung ist die Fläche nicht begehbar. Im Treppenhaus arbeiten wir in Abschnitten; wie lange eine Fläche gesperrt ist, sagen wir Ihnen vor dem Termin.

Kann die Treppenhaus-Grundreinigung auf Mieter umgelegt werden?

§ 2 Nr. 9 BetrKV nennt die Reinigung von Zugängen, Fluren und Treppen. Betriebskosten sind aber nur Kosten, die laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Ob eine Grundreinigung dazu zählt, ist im Einzelfall und nach Ihrem Mietvertrag zu prüfen. Wir weisen sie deshalb getrennt aus.

Was kostet eine Grundreinigung?

Richtpreise je Quadratmeter und je Etage stehen auf der Preisseite. Nach der Besichtigung bekommen Sie einen schriftlichen Festpreis.

Weitere Leistungen: Spezialreinigung

Antwort am selben Werktag.

Schicken Sie uns Objekt, Leistung und Wunschtermin. Anfragen bis 15 Uhr beantworten wir am selben Tag, spätere bis 12 Uhr am nächsten Werktag.