Gebäudeservice · Grünpflege
Grün- und Außenanlagenpflege
Rasen, Hecken, Beete, Wege und Spielplätze Ihrer Wohnanlage oder Ihres Gewerbeobjekts, nach Pflegeplan und mit Nachweis zu jedem Einsatz.
Wir pflegen die Außenanlagen nach einem Pflegeplan, der für das ganze Jahr festlegt, was wann gemacht wird: Rasenschnitt in der Saison, Heckenschnitt, Beetpflege, Laub, Wege und Zufahrten.
§ 2 Nr. 10 BetrKV zählt zur Gartenpflege die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand sowie die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Nach diesem Aufbau gliedern wir das Leistungsverzeichnis.
Bäume und Spielgeräte sehen wir bei jedem Einsatz an und melden sichtbare Schäden. Die fachliche Baumkontrolle und die jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen übernehmen Sachkundige, die wir vermitteln.
- Rasen mähen, Hecken schneiden, Beete pflegen
- Wege, Zugänge und Zufahrten sauber halten
- Laub im Herbst
- Spielplatz: Sichtkontrolle und Sand erneuern
- Pflegeplan für das ganze Jahr

Leistungsumfang
Was dazugehört
Grünflächen
- Rasen mähen und Kanten schneiden
- Hecken und Sträucher schneiden
- Beete pflegen, Pflanzen und Gehölze nach Absprache erneuern
- Laub von Rasen, Wegen und Beeten entfernen
- Grünschnitt kompostieren oder abfahren nach Absprache
Wege, Plätze und Spielplatz
- Wege, Zugänge, Zufahrten und Plätze von Unkraut und Laub freihalten
- Spielplatz: Sichtkontrolle als eingewiesene Person in Anlehnung an DIN EN 1176-7 nach DGUV Information 202-022, Sand erneuern
- Fällung morscher, nicht mehr standsicherer Bäume organisieren
Vereinbarung
- Pflegeplan mit Leistungen und Monaten
- Einsätze nach Plan oder nach Aufwand
- Richtpreise auf der Preisseite
Was wir nicht selbst machen
- Baumkontrolle mit Baumkataster: Die sollte ein FLL-zertifizierter Baumkontrolleur leisten. Wir melden bei unseren Einsätzen sichtbare Schäden wie dürre Äste, Pilzbefall oder Verletzungen und vermitteln die Kontrolle.
- Jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen: Die leisten nach DGUV Information 202-022 ausschließlich Spielplatzsachkundige oder Sachverständige. Wir vermitteln.
- Baumfällung selbst und Arbeiten in der Krone: durch einen Baumpflegebetrieb, den wir beauftragen und einweisen.
- Gartengestaltung und Neuanlage: nicht Teil der laufenden Pflege, auf Anfrage über Partner.
Ablauf
So läuft es ab
- AnfrageSie nennen Objekt und Flächen. Wir antworten nach der Zusage Z5.
- BegehungWir erfassen Rasen, Hecken, Beete, Bäume, Wege und Spielgeräte.
- Pflegeplan und AngebotSie bekommen einen Pflegeplan für das Jahr und einen Festpreis oder Preise je Leistung.
- Pflege nach PlanEinsätze nach Plan, Nachweis je Einsatz, Meldung sichtbarer Schäden an Bäumen und Spielgeräten.
Nachweis
Gemacht. Belegt.
Zu jedem Einsatz bekommen Sie einen Nachweis. Ein Einsatz ohne Nachweis wird nicht berechnet. Messpunkt, Ausnahmen und der Umgang mit Fotos stehen auf der Seite Zusagen.
Alle Zusagen und Bedingungen- Zu jedem Einsatz erhalten Sie einen Nachweis: Datum, Uhrzeit von und bis, die erledigten Punkte und mindestens ein Foto. Dazu eine Monatsübersicht je Objekt. Bedingungen auf der Seite Zusagen.
- Je Einsatz: Leistungen laut Pflegeplan abgehakt, Fotos der gepflegten Flächen
- Bei Spielplätzen: Sichtkontrolle mit Datum und Befund
- Gemeldete Schäden an Bäumen und Geräten mit Foto
- Fotos zeigen nur Flächen und Anlagen, keine Personen, Namensschilder, Kennzeichen und kein Wohnungsinneres. Wir bewahren Nachweise bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Einsatzjahr auf, also höchstens rund 48 Monate. So lange sind Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) und Schadensersatzansprüche, etwa nach einem Sturz, möglich (§§ 195, 199 BGB). Danach löschen wir sie. Ist ein Schaden gemeldet, löschen wir erst nach dessen Abschluss.
Richtpreise
Was es kostet
Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer zuerst, netto darunter. Gültig bis 31. Dezember 2026. Den Festpreis bekommen Sie schriftlich nach der Besichtigung; für das beschriebene Musterobjekt ist der Richtpreis die Obergrenze.
Rasenmähen
Enthalten: Mähen, Kanten, Schnittgut auf dem Grundstück kompostiert oder abgefahren nach Absprache
Außerdem: mindestens 45 € netto je Einsatz; Entsorgung von Grünschnitt nach Menge
0,42 €
je m² und Schnitt, inklusive 19 % USt.
netto 0,35 €
Heckenschnitt
Enthalten: Schnitt, Aufnehmen des Schnittguts
Außerdem: Entsorgung von Grünschnitt nach Menge
4,76 €
je laufendem Meter und Seite, inklusive 19 % USt.
netto 4,00 €
Abrechnung und Betriebskosten
Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV, einschließlich Erneuerung von Pflanzen, Spielplatzsand und der Pflege von Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Der BGH hat auch die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums grundsätzlich als umlagefähige Gartenpflege eingeordnet (Urteil vom 10.11.2021, VIII ZR 107/20). Wir weisen die Grünpflege getrennt je Objekt aus, umlagefähig im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags.
Gartenpflegearbeiten wie Rasen mähen und Hecken schneiden stehen in Anlage 1 des BMF-Schreibens als haushaltsnahe Dienstleistung, soweit sie innerhalb des Haushalts erbracht werden, einschließlich Grünschnittentsorgung als Nebenleistung. Wir weisen Arbeitskosten und Material getrennt aus, für § 35a EStG verwendbar, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Ein Steuerhinweis betrifft nur Privathaushalte, also Mieter und selbstnutzende Eigentümer. Für Gewerbe und für vermietete Einheiten sind die Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten, § 35a EStG spielt dort keine Rolle.
Fragen
Häufige Fragen: Grünpflege
Ist die Gartenpflege umlagefähig?
§ 2 Nr. 10 BetrKV nennt die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen einschließlich Sand und die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Umlagefähig ist das im Rahmen der BetrKV und Ihres Mietvertrags.
Gehört das Fällen eines kranken Baums dazu?
Der BGH hat die Kosten für die Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums grundsätzlich als umlagefähige Gartenpflege eingeordnet (VIII ZR 107/20). Die Fällung selbst übernimmt ein Baumpflegebetrieb, den wir beauftragen und einweisen.
Kontrollieren Sie unseren Spielplatz?
Wir machen die Sichtkontrolle als eingewiesene Person und erneuern den Sand. Die jährliche Hauptinspektion leisten nach DGUV Information 202-022 nur Spielplatzsachkundige oder Sachverständige; die vermitteln wir.
Machen Sie auch Baumkontrollen?
Wir melden sichtbare Schäden bei jedem Einsatz. Eine fachliche Baumkontrolle mit Baumkataster sollte ein FLL-zertifizierter Baumkontrolleur leisten, den wir vermitteln.
Was kostet die Grünpflege?
Wir rechnen nach Fläche oder Laufmeter und nach Aufwand. Richtpreise für Rasen und Hecke finden Sie auf der Preisseite.
Quellen
Weitere Leistungen: Gebäudeservice
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