Stand 28. September 2026 · Quellen geprüft am 28. September 2026 · 7 Minuten Lesezeit
Der größte Posten ist der Lohn
In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. Seit dem 01.01.2026 beträgt er 15,00 € je Stunde in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 € in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Allgemeinverbindlich ist er seit dem 01.02.2025 für alle gewerblich Beschäftigten der Branche. Winterdienst auf Verkehrs- und Freiflächen gehört nach dem Mindestlohntarifvertrag zu Lohngruppe 1.
Die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung, die diesen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt, tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Sie gilt nur, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt (§ 1 Abs. 1). Welche Branchenwerte ab 2027 gelten, war beim Prüfdatum dieses Artikels nicht veröffentlicht.
Wo der Branchenmindestlohn nicht greift, gilt der gesetzliche Mindestlohn: 13,90 € je Stunde ab 01.01.2026 und 14,60 € ab 01.01.2027 (§ 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung).
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks gibt den Anteil der Lohnkosten am Preis im Schnitt mit 85 % an. Zum Stundenlohn kommen Sozialabgaben, Urlaub, Ausfallzeiten, Anfahrt, Material, Maschinen, Versicherung und Verwaltung. Deshalb liegt ein kostendeckender Stundensatz deutlich über dem Stundenlohn.
Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertage
Nach Angaben des Bundesinnungsverbands sieht der Rahmentarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks unter anderem diese Zuschläge und 30 Tage Urlaub vor. Sie erklären, warum Einsätze im Winterdienst am frühen Morgen, am Wochenende oder im Notdienst teurer sind als Arbeit zu üblichen Zeiten.
- Nachtarbeit: 30 %
- Sonn- und Feiertage: 80 %
- besondere Tage wie Weihnachten: 200 %
Übliche Preismodelle
Öffentlich einsehbare Preislisten von Gebäudediensten sind selten. Wo es sie gibt, wiederholen sich wenige Modelle. Welches passt, hängt davon ab, ob die Leistung gleichmäßig anfällt oder schwankt.
- Stundensatz, teils mit einer Mindestabnahme von einer Stunde und mit Staffel bei mehr Stunden im Monat, vor allem für Hausmeister- und Gartenarbeiten
- Etagenpauschale für die Treppenhausreinigung je Reinigung oder je Monat
- Pauschale je Wohneinheit und Monat
- Saisonpauschale im Winterdienst für die ganze Saison
- Bereitschaft plus Einsatz im Winterdienst: eine monatliche Bereitschaftspauschale und ein Preis je Einsatz und Fläche, oft mit Streugut extra
Einordnung mit dem Betriebskostenspiegel
Der Deutsche Mieterbund hat am 18.12.2025 seinen 17. Betriebskostenspiegel veröffentlicht, für das Abrechnungsjahr 2024. Grundlage sind nach seinen Angaben tausende Abrechnungen mit rund 12,4 Millionen m² Mietwohnfläche. Die Werte sind Durchschnitte je m² Wohnfläche und Monat.
Im Schnitt aller Betriebskosten nennt der DMB 2,67 € je m² und Monat. Er betont selbst, dass sich einzelne Abrechnungen damit nicht verbindlich überprüfen lassen; Abweichungen sind nur ein Anlass, genauer hinzusehen. Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter eine unwirtschaftliche Abrechnung nicht schon damit darlegt, dass ein Posten über einem überregional ermittelten Durchschnitt liegt (BGH, Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10).
Einen eigenen Posten Winterdienst weist der Spiegel nicht aus.
- Hauswart, wenn Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Winterdienst nicht separat abgerechnet werden: 0,37 €
- Hauswart, wenn diese Leistungen separat abgerechnet werden: 0,21 €
- Gebäudereinigung: 0,21 €
- Aufzug: 0,20 €
- Gartenpflege: 0,15 €
- Straßenreinigung: 0,04 €
Worauf Sie bei Angeboten achten sollten
Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn sie dieselbe Leistung beschreiben und dieselben Nebenkosten enthalten. Diese Punkte sollten schriftlich im Angebot stehen:
- Umsatzsteuer: Ist der Preis netto oder brutto angegeben? Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, muss den Gesamtpreis nennen (§ 3 Abs. 1 PAngV).
- Anfahrt: im Preis enthalten oder je Einsatz gesondert berechnet?
- Mindestauftrag: Gibt es einen Mindestbetrag je Einsatz oder eine Mindestabnahme in Stunden?
- Leistungsverzeichnis: Welche Flächen, welcher Turnus, welche Arbeiten genau?
- Laufzeit und Kündigung: Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und ob sich der Vertrag stillschweigend verlängert.
- Preisanpassung: Unter welchen Voraussetzungen und um wie viel darf der Preis steigen, und sinkt er auch?
- Abrechnung: Sind umlagefähige und nicht umlagefähige Anteile getrennt ausgewiesen?
Vertragslaufzeit gegenüber Verbrauchern
Für Verträge über regelmäßige Dienstleistungen setzt § 309 Nr. 9 BGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern Grenzen. Unwirksam sind eine Laufzeit, die länger als zwei Jahre bindet, eine stillschweigende Verlängerung, außer auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat, und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Laufzeit.
Eine Eigentümergemeinschaft ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Gaslieferverträgen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und der Vertrag nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken dient, auch wenn eine gewerbliche Hausverwaltung für sie handelt (BGH, Urteile vom 25.03.2015, VIII ZR 243/13 u. a.). Die Entscheidung erging vor der Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020.
Gegenüber Unternehmern ist § 309 BGB nicht anwendbar (§ 310 Abs. 1 Satz 1 BGB); eine Klausel kann dort aber nach § 307 BGB unwirksam sein (§ 310 Abs. 1 Satz 2 BGB). Umso wichtiger ist dort, Laufzeit und Preisanpassung vor der Unterschrift zu lesen.
Unsere Preise
Clean Clever veröffentlicht Richtpreise für Musterobjekte, Stundensätze und Zuschläge auf der Preisseite, mit Bruttobetrag und Nettobetrag und einem Gültigkeitsdatum. Einen verbindlichen Festpreis nennen wir schriftlich nach einer Besichtigung.
Quellen
- BIV, Tarifinformationen Gebäudereinigung
- Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 22 (PDF)
- BMAS, Tarifdatenblatt Gebäudereinigung bundesweit (PDF)
- § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- BIV, Branchenreport „Das Gebäudereiniger-Handwerk“, Juni 2025 (PDF)
- Deutscher Mieterbund, Pressemeldung Betriebskostenspiegel, 18.12.2025 (PDF)
- Deutscher Mieterbund, Alle Betriebskostenarten im Überblick, 18.12.2025 (PDF)
- Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel
- BGH, Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10 (PDF)
- § 3 PAngV (Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises)
- § 309 BGB (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit)
- § 310 BGB (Anwendungsbereich)
- BGH, Pressemitteilung Nr. 43/2015 zu VIII ZR 243/13 u. a.
Alle Quellen abgerufen und geprüft am 28. September 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an [email protected].